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Es wird alles anders: Der vertraute Begriff BgA ist zukünftig für die Umsatzbesteuerung irrelevant. Der Wettbewerb rückt in den Fokus und privatrechtliche Verträge führen immer zur Unternehmereigenschaft. Es gilt, die Übergangszeit zur Vorbereitung zu nutzen.
Maik Gohlke
Steuerberater, Diplom-Finanzwirt
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Gerhard Richter
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater