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Als neue Prospektart wird durch die Prospektverordnung der sogenannte „EU-Wachstumsprospekt” eingeführt. Hierbei handelt es sich um einen Prospekt, der lediglich privilegierten Unternehmen zur Verfügung steht, wie beispielsweise KMU. Der EU-Wachstumsprospekt zeichnet sich durch einen verkürzten Inhalt, eine standarisierte Aufmachung sowie eine standarisierte Reihenfolge aus. Weitere Einzelheiten der Ausgestaltung wird die Kommission bis zum 21. Januar 2019 durch delegierte Rechtsakte erlassen. Hierbei macht die Prospektverordnung der Kommission die explizite Vorgabe, dass der EU-Wachstumsprospekt in Bezug auf Verwaltungslasten und Emissionskosten signifikant einfacher sein muss als ein Standartprospekt.
Dr. Christian Conreder
Rechtsanwalt
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