Hongkong – eine unkooperative Steueroase?

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Teile der EU sind derzeit nicht gut auf Hongkong zu sprechen. Die Hongkonger Regierung weigert sich, bei Steuer­auskunfts­verfahren mit der EU zusammenzuarbeiten. Hongkong hat einen geringen Körper­schaft­steuer­satz von nur 16,5 Prozent. Deshalb hat die EU Hongkong zusammen mit 30 anderen Ländern nun als unkooperative Steueroase auf eine schwarze Liste gesetzt. 
 
Deutschland hätte eigentlich keinen Grund zum Klagen – immerhin wird seit geraumer Zeit hinter verschlossenen Türen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) ausgehandelt. Sicher ist, dass ein zukünftiges DBA mit der Sonderverwaltungszone Hongkong nicht an der bisher vorherrschenden, sogenannten „Freistellungsmethode” festhalten wird, sondern auf die „Anrechnungsmethode” übergeht. Der kleine Unterschied hat gravierende Auswirkungen. Einkünfte einer Gesellschaft in Hongkong würden dann nicht mehr von der deutschen Besteuerung freigestellt, sondern der vollen Besteuerung unterliegen. Lediglich die geringen Steuern Hongkongs würden auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Die Folge: eine Gesellschaft in Hongkong würde wirtschaftlich keinen Sinn mehr für deutsche Unternehmen machen. Gerade auf mittelständische Unternehmen, die Hongkong als Sprungbrett in die VR China nutzen, kämen dann neben den schon hohen Kosten in Hongkong auch noch erhebliche Steuermehrkosten hinzu. 
 
Unternehmen sollten deshalb die Zeit bis dahin nutzen und ihre Geschäftstätigkeiten vor Ort überprüfen, so dass diese auch unter den neuen Doppelbesteuerungsabkommen standhalten können.
 

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Mathias Müller

Steuerberater, MBA (Chicago), Certified Public Accountant (III, USA)

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