Europäisches Finanzierungsinstrument ELENA für nachhaltige Investitionen – Förderung von bis zu 90 Prozent der Investitionsvorbereitungskosten

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​veröffentlicht am 1. August 2024


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Im Rahmen der European Local Energy Assistance (ELENA) Fazilität, der gemeinsamen Initiative der EIB und der Europäischen Kommission und Teil des InvestEU-Programms, steht ein Finanzierungsinstrument für nachhaltige Projekte in Städten und Regionen zur Verfügung. ELENA wurde bereits 2009 eingerichtet und hat seither mit über 296 Millionen Euro an Zuschüssen Investitionen von rund 9,5 Milliarden Euro gehebelt. Ziel der Förderung ist es dabei, bankfähige Investitionsprojekte zu entwickeln. 


Antragsberechtigt gemäß Programm sind:

der öffentliche Sektor

      • Bundesregierung
      • Regierungsbehörden
      • Regionale und kommunale Gebietskörperschaften
      • Öffentliche Unternehmen
      • Finanzinstitutionen


der private Sektor

  • Verbände (soziale Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen/Industrie)
  • Einzelhandelsketten
  • Energiedienstleistungsunternehmen
  • Finanzintermediäre 

ELENA fördert Investitionsvorbereitungskosten für nicht wirtschaftliche Tätigkeiten, wie eigenes Personal, als auch externe Sachverständige, für Investitionen in drei verschiedenen Bereichen:

  • Nachhaltiges Wohnen (z. B. energetische Sanierungen und integrierte Erneuerbare-Energien-Projekte in Ein- und Mehrfamilienhäusern, Sozialwohnungen) 
  • Energieeffizienz (z. B. Energieeffizienzvorhaben in Wohn- und Nichtwohngebäuden, gebäudeintegrierte Erneuerbare Energien, öffentliche Beleuchtung, Nah- und Fernwärme, intelligente Netze) 
  • Stadtverkehr und Mobilität (z. B. Investitionen in innovative Lösungen, die den Einsatz alternativer Kraftstoffe im Stadtverkehr fördern oder Investitionen in die breite Einführung neuer, energieeffizienterer Verkehrslösungen in städtischen Gebieten)

Zu den typischen förderfähigen Kosten zählen:

  • Energieaudits
  • Personalkosten
  • Projektsteuerung
  • Erstellung von Machbarkeitsstudien
  • Vorbereitung von Ausschreibungsverfahren
  • Erstellung von Vertragswerken
  • Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikationskampagnen
  • Finanzierungs- und Fördermittelberatung

Nicht zuwendungsfähig sind unter anderem Investitionen in den Bau neuer Gebäude, in nicht gebäudeintegrierte, unabhängige Großanlagen zur Erzeugung oder Umwandlung Erneuerbarer Energien sowie in die Infrastruktur für den Fernverkehr. Grundsatz für eine Förderung ist zudem, dass mit den initiierten Projekten keine Gewinnerzielungsabsicht einher geht. Derzeit schätzt das ELENA-Team in diesem Kontext auch Projekte im Bereich der Nah- und Fernwärme als unkritisch und förderfähig ein.

So unterstützt ELENA beispielsweise im Rahmen einer Bündelung insgesamt 13 Wohnungsbaugesellschaften bei der Durchführung eines vollständigen Energieaudits ihres jeweiligen Wohnungsbestands, um kurzfristig umsetzbare Investitionen im Bereich der Erneuerbaren Energien zu priorisieren. Auch das Land Berlin wurde bei der Aufstellung eines Investitionsprogramms zur beschleunigten Umsetzung von Energieeffizienz-Investitionen in öffentlichen Gebäuden, die sich im Besitz des Landes Berlin befinden, unterstützt. In Belgien zielte die Förderung eines sozialen Wohnungsunternehmens darauf ab, den Brüsseler Sozialwohnungssektor durch Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Integration von Erneuerbaren Energien zu reformieren.

Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist die Einhaltung eines Leverage-Faktors von 20 für Projekte im Bereich Energieeffizienz und 10 für Projekte in den Bereichen nachhaltiger Wohnungsbau sowie städtischer Verkehr und Mobilität. Dies bedeutet, dass die für die Vorbereitung des Projekts beantragten Mittel zwanzigmal bzw. zehnmal höhere Investitionskosten auslösen müssen. Zudem ist die Implementierungsdauer auf drei Jahre begrenzt (vier Jahre für nachhaltige Verkehrsprojekte), im Falle einer öffentlichen Ausschreibung ist jedoch deren Durchführung innerhalb des Implementierungszeitraums maßgeblich, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können (in diesem Fall kommt es nicht auf die tatsächliche Umsetzung der Vorhaben innerhalb der sehr knapp angesetzten Fristen an). Diese Möglichkeit steht auch dem privaten Sektor offen, der auf freiwilliger Basis öffentlich ausschreibt. Die Investitionssumme sollte in der Regel über 30 Mio. Euro liegen, wobei in der Vergangenheit auch Projekte mit einem geringen Investitionsvolumen finanziert wurden, sofern sie einen hohen Leverage-Faktor erzielt haben. Kleinere Projekte können gebündelt werden, auch aus den drei Einzelbereichen Energieeffizienz, nachhaltiger Wohnungsbau sowie städtischer Verkehr und Mobilität, um die ELENA-Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses mit einer Förderquote von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für die Antragsphase muss laut EIB eine Bearbeitungsdauer von sechs bis zwölf Monaten eingeplant werden. Dabei wird auf Basis einer ersten Vorhabensbeschreibung die grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft, um im Anschluss im Zusammenspiel mit dem ELENA-Team die finalen Antragsunterlagen zu erarbeiten. Für die Bewilligung der Gelder ist es weiterhin notwendig, die Erforderlichkeit einer ELENA-Unterstützung  darzulegen. Gründe hierfür sind beispielsweise:

  • Verzögerung bei der Projektentwicklung 
  • Fehlende interne Personalressourcen
  • Fehlendes eigenes Know-how

Antragstellungen sind fortlaufend möglich ohne Einhaltung fester Fristen. 



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