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veröffentlicht am 14. März 2022, Autoren: Tim Schilling, Jan Schilling
Die Krankenhausplanung ist ein immer wieder intensiv diskutiertes Thema, bei dem die Frage nach ausreichend stationären Kapazitäten oder sogar überversorgten Gebieten gestellt wird. Dennoch verfolgt die Krankenhausplanung stetig das Ziel der adäquaten Patientenversorgung und der Verbesserung stationärer Behandlungsmöglichkeiten unter ständiger Berücksichtigung von Qualitätsansprüchen und Patientenbedürfnissen.
Auslösend für eine Reform der Krankenhausplanung in NRW ist das Gutachten zur Analyse der Krankenhauslandschaft in NRW aus dem Jahr 2019. Hintergrund des Gutachtens war die Entwicklung einer möglichen Planungsalternative, die transparent ist, eine gezielte Steuerung zulässt und qualitative Aspekte berücksichtigt. Zukünftig soll die Planungssystematik, nachfolgend detailliert erläutert, Leistungsbereiche bzw. Leistungsgruppen berücksichtigen und sich nicht allein auf die fest verwurzelte Planung von Bettenzahlen fokussieren. In diesem Fall nimmt sich Nordrhein-Westfalen einer experimentellen Vorreiterrolle an, um die neue Planungssystematik zu etablieren.
In dem bisherigen Krankenhausplan NRW sind 350 Plankrankenhäuser aufgeführt. Im letzten Jahrzehnt hat sich die Zahl um 50 Plankrankenhäuser reduziert. Die Reduktion ist auf Krankenhausschließungen und Zusammenschlüsse zurückzuführen. Die bisherige Plangröße für die Erstellung der Krankenhauspläne stellten die stationär aufgestellten Betten dar, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Auf Grundlage der ursprünglichen Krankenhausplanung ergaben sich Bereiche in NRW mit einer höheren Krankenhaus- bzw. Bettendichte. Allerdings war dies ein wesentlicher Diskussionspunkt in dem Gutachten aus dem Jahr 2019, sodass auch die bisherige Planungssystematik infrage gestellt wurde und reformiert werden sollte.
Die Grundlage für die Krankenhausplanung und die Vorgehensweise zur Berechnung des Bettenbedarfs stellen die Versorgungsgebiete dar. Die Versorgungsgebiete sind in der Abbildung 1 dargestellt, unter Berücksichtigung der etablierten Krankenhausstandorte. Sie spielen für die reformierte Planung eine wesentliche Rolle.
Abbildung 1: Versorgungsgebiet NRW
Die Krankenhausstandorte werden jeweils mit einem rotfarbigen Kreuzsymbol kartografisch dargestellt. Die Symbolgröße richtet sich nach der vollstationären Bettengröße je Klinikstandort. Darüber hinaus wird mithilfe einer HeatMap, die ebenfalls die vollstationäre Bettenanzahl als Datengrundlage verwendet, die Wirkung der Bettenanzahl im Raum dargestellt. Hierdurch wird die deutlich überproportionale Krankenhaus- und Bettendichte in und um das Ruhrgebiet ersichtlich. Die dargestellte Karte von Nordrhein-Westfalen lässt sich in die Versorgungsgebiete, die für die neue Planungssystematik relevant sind, einteilen.
Im Zuge der Gutachtenerstellung wurde eine neue Planungssystematik beschrieben und für eine zukünftige Beplanung der notwendigen Betten zugrunde gelegt. Diese berücksichtigt allerdings nicht nur die bisherige Plangröße „Bett“, sondern orientiert sich an Fallzahlen einzelner Leistungsgruppen. Aus dieser Systematik kann eine deutlich präzisere Einschätzung des Versorgungsgeschehens, sowohl für die Aufrechterhaltung einer wohnortnahen Versorgung, als auch der klinikübergreifenden Koordination von Leistungen der Spezialversorgung, abgeleitet werden.
Ursprünglich wurden für die Bettenplanung 22 Fachabteilungen zugrunde gelegt, die zukünftig durch 32 Leistungsbereiche für die Versorgung abgelöst werden. Die Leistungsbereiche weisen dann weitere 64 untergeordnete Leistungsgruppen aus, die sich nach allgemeinen und speziellen Gruppen unterscheiden lassen. Hierbei entfallen 30 Leistungsbereiche und 60 Leistungsgruppen auf die somatische Krankenversorgung.
Ziel ist es, mithilfe der Leistungsgruppen spezifischer die medizinische Leistung abbilden zu können. Darüber hinaus wird sich nach der neuen Krankenhausplanung, in den Feststellungsbescheiden, die Ausweisung der jeweiligen Leistungsgruppen wiederfinden.
Neben der veränderten Planungsgrundlage soll zukünftig für 90 Prozent der Bevölkerung in NRW die Erreichbarkeit eines Krankenhauses innerhalb von 20 Autominuten gewährleistet werden. Allerdings kann die vorgegebene Erreichbarkeit für die unterschiedlichen Leistungsbereiche abweichen. Wobei es nach dem Gutachten qualitative und quantitative Vorgaben geben soll, die sich an denen der medizinischen Fachgesellschaften oder des Gemeinsamen Bundesausschusses orientieren werden.
Im Zuge der veränderten Planungssystematik der Krankenhausplanung ergeben sich neue Herausforderungen für Krankenhäuser. Eine wesentliche Herausforderung bzw. mögliche Veränderung ist die Einschränkung des bisherigen Versorgungsauftrages.
Wichtig ist, dass alle Krankenhäuser die bisherigen Leistungszahlen auf Basis der Leistungsgruppen kritisch hinterfragen und die Kompetenzen bündeln, um langfristig medizinische Schwerpunkte herauszustellen.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich aufbauend auf dem Gutachten zur Krankenhauslandschaft NRW die Planungssystematik verändern wird. Das langfristige Ziel ist die Verbesserung der Versorgungsqualität mit Aufrechterhaltung einer wohnortnahen medizinischen Versorgung. Hierzu wird die Krankenhausplanung, weg von einer reinen Planung nach der Bettenzahl, hin zu einer Planung nach Leistungsgruppen und tatsächlichen Fallzahlen verändert.
Im Zuge dieser Änderung müssen sich einzelne Krankenhausstandorte, ebenso wie Krankenhauskonzerne, neu aufstellen und das eigene medizinische Portfolio analysieren und gegebenenfalls Anpassungen treffen.
Ausgabe März 2022
Steffen Kießling
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
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Daniel Finsterer
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, IT-Auditor IDW
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