Beim Arbeitsschutz nicht auf die Nase fallen

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​Seit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 wurde das Bewusstsein in vielen
Unternehmen deutlich geschärft, allerdings herrscht nach wie vor eine erhebliche Unsicherheit
hinsichtlich des notwendigen Umfangs einer Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation
sowie einer pragmatischen und strukturierten Vorgehensweise.

 

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