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veröffentlicht am 16. Mai 2022
Das tschechische Ministerium für Industrie und Handel hat Anfang April den Bericht über die Sektorenprüfung zur Feststellung der Verhältnismäßigkeit der Förderungen von EE-Anlagen, die in den Jahren 2006-2010 in Betrieb genommen worden sind, veröffentlicht. Damit ist das Ministerium der gegenüber der EU-Kommission im Rahmen des Notifizierungsprozesses der Förderung von EE eingegangenen Pflicht nachgekommen, festzustellen, ob eine Überförderung bei Anlagen, die in den Jahren 2006-2010 in Betrieb genommen worden sind, vorliegt. Diese Verpflichtung fand, wie an dieser Stelle berichten, auch seinen Einzug in eine Novelle des Fördergesetzes Nr. 165/2012 Gbl. Dort wurde der Prozess der Sektorenprüfung und auch der Intervall des IRR, der technologieübergreifen als angemessen angesehen wird, angegeben. Dieser Intervall wurde mit zwischen 8,4 Prozent und 10,6 Prozent dargestellt, wobei der für die jeweiligen Technologien geltende Wert aufgrund einer Regierungsverordnung festgelegt werden soll. Dies ist bisher noch nicht geschehen. Das Ergebnis der Sektorenprüfung kommt aber zu dem Ergebnis, dass abgesehen von einer Anlage, die Grubengas nutzt und in 2010 in Betrieb genommen worden ist, sämtliche Sektoren weit unter der unteren Grenze des Intervalls von 8,4 Prozent ITT liegen. Das Ergebnis, mithin der festgestellte IRR ist in folgenderTabelle zusammengefasst:
Anmerkung: Bei Werten mit „<” lagen nicht genügend Werte vor oder wurden zu große Abweichen festgestellt, sodass kein repräsentativer Durchschnitt gebildet werden konnte. Der dargestellte Wert stellt der höchste IRR dar, der bei der Sektorenprüfung bei einer Anlage dieses Sektor berechnet worden ist.
Mithin besteht nun für die Anlagenbetreiben der in den betreffenden Zeitraum fallenden Anlagen Gewissheit, dass die mit letzter Novellen eingefügten Regelungen zur Abschöpfung einer etwaigen Überförderung nicht zur Anwendung kommen sollte. Es bleibt zu hoffen, dass daher kein weiter Eingriff der Tschechischen Republik in die Förderung von EE-Bestandsanlagen erfolgt, wie es leider bei PV-Anlagen in der Vergangenheit der Fall war.
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Olaf Naatz, LL.M.
Rechtsanwalt
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