Kürzungen der Förderung für erneuerbare Energien: ein Erdbeben namens Sostegno-ter

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 17. Februar 2022​


In der gegenwärtigen Wirtschaftslage, die durch einen Anstieg der Rohstoff- und Energiepreise und einen Inflationsanstieg von 3,9 % für das Jahr 2021 gekennzeichnet ist, interveniert die italienische Regierung an verschiedenen Fronten und versucht unter anderem, den starken Anstieg des Strompreises auszugleichen. Eine dieser Maßnahme kann als Erdbeben für den Markt für erneuerbare Energien bezeichnet werden und erinnert leider an die Maßnahme vor einigen Jahren, als der italienische Gesetzgeber mit dem sogenannten „spalma incentivi” zunächst freiwillige Kürzungen bei bestimmten erneuerbaren Energien und dann Kürzungen bei der Photovoltaik-Förderung durchführte.

 
Es geht hier um das Gesetzesdekret Nr. 4/2022 (das sogenannte „Decreto Sostegni-ter”), das am 27.01.2022 in Kraft trat, mit dem die Regierung drei Maßnahmen einführt, die zum einen steuerliche Mechanismen zur Senkung der Energiekosten für bestimmte Kategorien von Energieverbrauchern und zum anderen einen Ausgleichsmechanismus zur Begrenzung der Extragewinne einiger Stromerzeuger vorsehen. Um die Maßnahme vollständig zu verstehen, stellen wir zunächst die ersten beiden Punkte dar, bei denen es sich um Steuermechanismen handelt, bevor wir uns unter Punkt 3) mit der Vorschrift zu den Erneuerbaren befassen, die derzeit für große Besorgnis sorgt.

 

1) Systemkosten

Die erste Maßnahme sieht eine Senkung der allgemeinen Netzentgelte vor (d.h. der Kostenposten auf der Stromrechnung, der in der Regel etwa 20 % ausmacht, welche zur Finanzierung kollektiver Ziele verwendet werden). Das Sostegni-ter-Dekret sieht die Aussetzung der allgemeinen Netzentgelte für das erste Quartal 2022 vor. Begünstigte dieser Maßnahme sind Verbraucher mit einer verfügbaren Leistung von 16,5 kW oder mehr, einschließlich solcher, die an Mittel- und Hoch-/Höchstspannung angeschlossen sind, sowie für öffentliche Beleuchtung oder zum Aufladen von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Orten.

 

2) Steuergutschrift

Die zweite Maßnahme sieht die Genehmigung einer Steuergutschrift zugunsten sogenannter „energieintensiver” Unternehmen vor (Unternehmen mit hohem Stromverbrauch gemäß dem Erlass des MISE vom 21. Dezember 2017), deren Kosten pro kWh reinen Strompreises ohne Zusatzentgelte, berechnet mit dem Durchschnitt des letzten Quartals 2021 und abzüglich Steuern und etwaiger Subventionen, gegenüber dem letzten Quartal 2019 um mehr als 30 % gestiegen sind. Die anerkannte Steuergutschrift beläuft sich auf 20 % der Ausgaben für den im ersten Quartal 2022 gekauften und tatsächlich genutzten reinen Strom ohne Zusatzentgelte.

 

3) Einschnitte bei Erneuerbaren

Die dritte Maßnahme sieht eine Ausgleichsmaßnahme für Eigentümer von EE-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 20 kW vor, insbesondere Photovoltaikanlagen - sowohl mit als auch ohne Förderung (dies ist eine der unangenehmen Überraschungen, die in den letzten Entwürfen des Dekrets nicht enthalten war und erst kurz vor der Verabschiedung des Dekrets eingefügt wurde) - sowie Wasserkraft-, Geothermie- und Windkraftanlagen, die nicht gefördert werden. Wie die Regierung erklärt, wird „vom 1. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 ein in beide Richtungen funktionierender Energiepreisausgleichsmechanismus auf Strom angewandt, der von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 20 kW ins Netz eingespeist wird, die Fixprämien des Conto erhalten, die nicht von den Marktpreisen abhängen, sowie auf Strom, der von Solar-, Wasser-, Geothermie- und Windkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 20 kW ins Netz eingespeist wird, die keine Förderung erhalten”. Nach Berechnungen der Regierung werden durch diese Maßnahme etwa 3 bis 5 Milliarden Euro eingenommen, insbesondere von Wasserkraft- und Photovoltaikanlagen mit Conto Energia, die zur Senkung der Stromrechnungen verwendet werden sollen. Genauer gesagt werden die Einnahmen dazu verwendet, die Summen zur Deckung der allgemeinen Netzentgelte zu verringern, um so den Strompreis für Verbraucher zu senken.


Das Förderdekret sieht daher einen Ausgleichsmechanismus für bestimmte Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien vor, der für das Jahr 2022 gilt und wie folgt berechnet wird: Differenz zwischen

 

a) Einem Referenzpreis (der als angemessen für die Anlage angesehen wird), der sich aus dem Durchschnitt der stündlichen zonalen Preise (PZO) zwischen dem Datum der Inbetriebnahme der Anlage und dem 31.12.2020 ergibt (oder, wenn die Anlage vorher in Betrieb gegangen ist, ab dem 01. 01.2010), indexiert nach dem ISTAT-Index, und

 

b) dem stündlichen zonalen Marktpreis (PZO di mercato) für die Anlage (bzw. bei Lieferverträgen, die vor dem Inkrafttreten dieses Dekrets abgeschlossen wurden, den in diesen Verträgen angegebenen Durchschnittspreis).


Die Regelung bringt nichts anderes mit sich als eine Begrenzung der Einnahmen und die mögliche Verpflichtung, Beträge an den GSE zurückzuzahlen (nach Schätzungen von Analysten könnte diese Begrenzung in Einzelfällen 80 €/MWh erreichen). Die Obergrenze wird auf der Grundlage des Durchschnitts der Preise ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage bis zum 31. Dezember 2020 berechnet, sodass nur die niedrigeren Werte des ersten Jahres der Pandemie berücksichtigt werden, nicht aber die sehr hohen Preise des Jahres 2021.


Liegt der für die Anlage auf dem Strommarkt erzielte Preis b) unter der berechneten Obergrenze, zahlt der GSE den entsprechenden Betrag an den Erzeuger. Liegt der erzielte Preis hingegen über der berechneten Obergrenze, so verrechnet der GSE die Differenz oder fordert sie vom Erzeuger ein. Das bedeutet nichts anderes, als dass der Erzeuger einen Teil der Einnahmen an den GSE zurückgeben muss, wenn der stündliche zonale Marktpreis hoch bleibt, während der GSE, im (unwahrscheinlichen) Fall, dass die Preise unter die Obergrenze fallen, eine Zahlung an den Erzeuger leisten muss.


Von diesem Ausgleichsmechanismus ausgenommen sind Stromlieferverträge, die vor Inkrafttreten dieses Dekrets abgeschlossen wurden, sofern sie nicht an die Preisentwicklung auf den Spotmärkten für Strom gebunden sind und nicht zu einem Durchschnittspreis abgeschlossen wurden, der 10 % über dem Referenzpreis unter Buchstabe a) liegt.


In der Praxis müssen die Besitzer von EE-Anlagen, prüfen, ob ihre Anlage von dieser Maßnahme betroffen ist:


(i) Ob es sich um eine PV-Anlage über 20 KW mit Conto Energia handelt, die nicht marktpreisgebunden ist.


(ii) Ob es sich um eine nicht geförderte Solar-, Wasser-, Geothermie- oder Windkraftanlage handelt.


Daher sind folgende Anlagen von der Maßnahme ausgenommen: PV-Anlagen unter 20 KW, PV-Anlagen mit FER-1-Förderung, PV-Anlagen mit Conto-Energia-Förderung, die marktpreisgebundene Prämien erhalten, Biomasse- und Biogasanlagen sowie alle EE-Anlagen (Wind- Wasserkraft, Geothermie), die durch FER - Förderdekrete gefördert werden. Zur Bedeutung des Begriffs Marktpreisbindung bei Conto Energia und der Tragweite für geförderte PV-Anlagen besteht noch Klärungsbedarf.

 

Die Besitzer sollten auch prüfen:


(i) Ob ihre Stromlieferverträge vor dem 27.01.2022 abgeschlossen wurden. Wenn sie danach abgeschlossen wurden, sind sie sicher von dem fraglichen Ausgleichsmechanismus betroffen.

 
(ii) Wurden die Lieferverträge zu einem früheren Zeitpunkt geschlossen, ist zu prüfen, ob der Vertrag einen Spot- oder Festpreis vorsieht, der mehr als 10 % über dem Durchschnittspreis von 2010-2020 liegt. Auch in diesen Fällen gilt der oben genannte Ausgleichsmechanismus.


(iii) Wurde der Vertrag hingegen vor dem Inkrafttreten der Vorschrift geschlossen und enthält er Festpreise, die nicht 10 % über dem Durchschnitt der Preise für den Zeitraum 2010-2020 liegen, kommt der Ausgleichsmechanismus nicht zur Anwendung.


Bis Ende Februar 2022 wird die Regulierungsbehörde für Energienetze und Umwelt (ARERA) regeln, wie die Bestimmungen zum Ausgleichsmechanismus umgesetzt werden.


Die Kritik an dem Dekret ist, wie zu erwarten war, groß, auch wenn das Dekret nach der erklärten Absicht der Regierung nur darauf abzielt, die Konsequenzen eines in gewisser Weise außer Kontrolle geratenen Strommarktes zu korrigieren. Sicherlich kann man Zweifel an der Legitimität einer Maßnahme haben, die sich nur auf die Einnahmen von EE-Anlagen auswirkt, ohne ähnliche Mechanismen für andere Sektoren einzuführen, die in derselben Weise von hohen Marktpreisen profitieren. Weiterhin trifft es wieder einmal eher die Photovoltaik und es erschließt sich nicht, warum anderen EE-Arten zum großen Teil ausgenommen werden.


Man kann sich auch fragen, warum Anlagen, die keine Anreize erhalten, ebenfalls in den Korrekturmechanismus einbezogen werden: in Anbetracht einer Wahl des Betreibers, sich nicht für ein Förderregime zu entscheiden und somit in vollem Umfang an allen Chancen und Risiken des Strommarktes teilzuhaben, erscheint es uns nicht gerechtfertigt, Einnahmen zu kürzen, selbst wenn sie aus einem einmaligen historischen Ereignis stammen (ohne in Zukunft in gleicher Weise gegen historische Ereignisse in die andere Richtung, nämlich mit besonders niedrigen Preisen, geschützt zu sein).


Etliche Details sind nicht ganz klar und wir müssen die Bestätigung oder Änderung des Dekrets abwarten, da es noch vom Parlament umgewandelt werden muss, was bis Ende März 2022 der Fall sein dürfte, um Gewissheit über die tatsächlichen Auswirkungen der Maßnahmen zu haben.

 

Wir zeigen Ihnen, welche Vermarktungsmodelle in Italien funktionieren! 

 

Vermarktungsmodelle Erneuerbare Energien weltweit

 

 

Sie haben eine Frage zum Thema?

Dann nehmen Sie jetzt Kontakt auf und unsere Experten melden sich umgehend bei Ihnen!
Anrede
Titel
Vorname
Nachname
Branche
Firma
Straße/Hausnummer
PLZ
Ort
Land
Telefon
E-Mail *
Frage *
Datenschutzerklärung *

Einwilligung

Helfen Sie uns, Spam zu bekämpfen.


Captcha image
Show another codeAnderen Code generieren



Folgen Sie uns

Linkedin Banner

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Svenja Bartels

Rechtsanwältin

Partnerin

+39 049 8046 911

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Online Marktplatz für EE-Projekte

E-Book Corporate PPA

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu