Verlauf der ersten zwei EE-Ausschreibungsrunden in Polen

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Ende Juni wurden in Polen weitere Ausschreibungen über den Einkauf von Strom aus Erneuerbaren Energien durchgeführt. Obwohl die früher veröffentlichten Referenzpreise ganz vernünftig kalkuliert wurden, erfreuten sich die Ausschreibungen keines großen Interesses. In dem vorliegenden Artikel gehen wir näher auf die letzte Ausschreibung sowie die geplanten Änderungen ein, die für die sich in einem Finanzloch befindende Windenergiebranche vorbereitet wurden.

 

​Ausschreibungsrunde für volatile Energiequellen bis 1 MWp

Die erste Ausschreibungsrunde für EE in Polen fand Ende Dezember 2016 statt. Im Energiemix, in dem volatile Energiequellen bis 1 MWp miteinander konkurrierten (insbesondere: Photovoltaik, Windenergie, einige Wasserkraftwerke), fand die Ausschreibung nicht ohne Probleme statt – wegen eines wesentlich erschwerten Zugangs zur Internet-Ausschreibungsplattform konnten viele zur Ausschreibung zugelassene Anbieter ihre Angebote nicht unterbreiten. Die Probleme mit dem Zugang zur Ausschreibung sind insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Sieger-Angebote in den Runden im Dezember des letzten und im Juni des laufenden Jahres ersichtlich. Die Anzahl der Sieger-Angebote war viermal höher als in der Ausschreibung vor einem halben Jahr. Den nachfolgenden Tabellen sind die Angaben aus den zwei organisierten Ausschreibungen zu entnehmen.

 

ordentliche Ausschreibung nr. az/3/2016

 

ordentliche Ausschreibung nr. az/1/2017 

Beim Vergleich beider Ausschreibungen ist auf die niedrigeren Mindestpreise und Höchstpreise, die in zwei Runden erzielt wurden, hinzuweisen. Der Rückgang der Preise in jeder weiteren Ausschreibung entspricht den europäischen Trends. Die erzielten Preise bewegten sich meistens bei 300 bis 350 PLN pro MWh, was ungefähr 7,1 Cent/kWh und 8,3 Cent/kWh entspricht. Zum Vergleich lag der durchschnittliche Preis bei der ersten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik in Deutschland nach EEG 2017 bei 6,58 Cent pro Kilowattstunde. Der niedrigste, erfolgreich abgegebene Gebotswert betrug 6,0 Cent pro Kilowattstunde; der höchste 6,75 Cent pro Kilowattstunde. Im Vergleich zu den in Deutschland durchgeführten Ausschreibungen verwundert dagegen die mehr als doppelte Differenz zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Angebot in Polen. Somit stellt sich die Frage, ob die Anbieter, die während der Ausschreibung 46 Cent/kWh erzielt haben, sich tatsächlich für den Bau der Anlagen entscheiden werden.


Insgesamt ist die letzte Ausschreibung als gelungen zu betrachten. Wegen geringerer Kaufpreise bzw. Pachtkosten der Grundstücke, auf denen die Anlagen errichtet werden sollen, ferner wegen gewöhnlich geringerer sonstiger betrieblicher Aufwendungen für PV-Anlagen, können Investitionen in Photovoltaik in Polen ein erfolgreiches Geschäft sein.

 

Zukunft der Windenergie in Polen

Eine vollkommen andere Situation herrscht auf dem Windenergiemarkt. Die polnische Energieregulierungsbehörde veranstaltet keine Ausschreibungen für volatile Anlagen über 1 MW. Somit wurde die Möglichkeit der Entwicklung größerer und rentabler Windkraftanlagen in Polen blockiert. Zusätzlich beschränkte die restriktive Gesetzgebung im Bereich Planung sowie die Einführung der 10H-Abstandsregelung in ganz Polen wirksam die Anzahl der zugänglichen Standorte für den Bau von Windrädern. In keiner beneidenswerten Lage befinden sich zur Zeit auch Bestandsanlagen – äußerst niedrige Preise für grüne Zertifikate haben mangelnde Rentabilität mehrerer Anlagen zur Folge. Zusätzlich trat im Juli 2016 in Polen ein neues Gesetz über Investitionen in Windkraftanlagen in Kraft, mit dem die Steuerbemessungsgrundlage ab 1. Januar 2017 geändert wurde. Das Finanzministerium sowie einige Verwaltungsgerichte vertreten die Auffassung, dass infolge der Einstufung der ganzen Windkraftanlage als Bauten sämtliche Bestandteile der Windkraftanlagen unter die Bemessungsgrundlage für die Immobiliensteuer fallen. Die Erweiterung der Bemessungsgrundlage ist für die Steuerpflichtigen katastrophal. Die aktuelle Art und Weise der Auslegung der Vorschriften kann sogar Erhöhung der zu entrichtenden Immobiliensteuer um das Fünffache zur Folge haben. Vor dem Inkrafttreten des o.g. Gesetzes wurde die Immobiliensteuer nur auf den Mast und das Fundament der Windkraftanlage berechnet. Das Energieministerium hat das akute Problem bemerkt – was natürlich nicht besonders schwer war. Es wurde ein Entwurf präsentiert, der die Wiederherstellung der vorherigen Grundsätze der Besteuerung von Windrädern voraussetzt. Wird der vorgeschlagene Gesetzesentwurf angenommen, so werden die alten Grundsätze aufrechterhalten. Zu betonen ist, dass die günstige Änderung schon zum 1. September 2017 in Kraft treten sollte. Die laufenden Maßnahmen des Energieministeriums sind durchweg positiv zu beurteilen. Es ist zu hoffen, dass der Gesetzesentwurf in der vorgeschlagenen Form im Bereich der Wiederherstellung der Grundsätze zur Besteuerung der Windkraftanlagen angenommen wird. Problematisch kann jedoch die Beantwortung der Frage sein, ob die Immobiliensteuer für 2017 nach den zurzeit geltenden oder den neuen Vorschriften, deren Inkrafttreten zum 1. September geplant ist, entrichtet werden sollte.

 

Zurzeit sind die Entscheidungen der Woiwodschaftsverwaltungsgerichte(poln. Abk. „WSA”) für die Steuerpflichtigen ungünstig – sie neigen dazu, die ganze Windkraftanlage in der Steuerbemessungsgrundlage zu berücksichtigen (WSA Łódź I SA/Łd 1/17; WSA Bydgoszcz I SA/Bd 866/16 und WSA Gorzów Wielkopolski I SA/Go 56/17). In den nächsten Monaten sollte diese Frage vom Oberverwaltungsgericht entschieden werden. 

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Piotr Mrowiec, LL.M.

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