Humankapital in der Bilanz – Bilanzierung von Spieler­werten im Profifußball

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veröffentlicht am 9. Februar 2021 / Lesedauer ca. 2 Minuten
von Jan Henning Storbeck, Rödl & Partner Berlin, und Cem Karamürsel
 

Wie viel wert ist der Mensch? Mitarbeiter werden zwar gerne als wichtigster Wettbewerbsfaktor und Werttreiber eines Unternehmens gelobt. Trotzdem schlägt sich der Faktor Arbeit i. d. R. nur als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung nieder, nicht jedoch als Vermögen in der Bilanz. Profisport, insbesondere Fußball, stellt einen Ausnahmefall dar. Dort werden Spielerwerte grundsätzlich aktiviert und bilden in den meisten Fällen den wesentlichsten Vermögensposten in den Bilanzen.

  

  

Mit dem stetigen Wandel hin zu einer (digitalen) Wissenswirtschaft gewinnen immaterielle Vermögenswerte als Werttreiber von Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Anstelle von Gebäuden, Produktionsanlagen oder Vorräten stellen immaterielle Werte wie etwa Produktportfolio, Markenwert, Kundenbeziehungen, Geschäftsprozesse und nicht zuletzt das Humankapital in vielen Unternehmen und Branchen die entscheidenden Wettbewerbsfaktoren dar. Die Mitarbeiter als Träger von Wissen und Fertigkeiten sind die wichtigste Grundlage für die Innovationsfähigkeit eines Unternehmens.

 

Grundsätzliche Nichtbilanzierbarkeit

Die enorme Bedeutung des Humankapitals für den Wert eines Unternehmens ist unumstritten. Kapitalgeber und andere Stakeholder interessieren sich sowohl für den Wert des betrieblichen Humankapitals als Teil des Unternehmenswertes als auch für die Bedeutung des Personals für den Unternehmenserfolg. Auf der anderen Seite ist das Humankapital als immaterieller Wert aber auch schwieriger zu konkretisieren und damit zu bilanzieren. Dafür muss es sich nach ständiger Rechtsprechung um ein Gut handeln, das sich nicht so ins Allgemeine verflüchtigt, dass es nur als Steigerung des originären Goodwills eines Unternehmens zum Ausdruck kommt. Entsprechend kann Humankapital nur in wenigen Ausnahmefällen in der Bilanz angesetzt werden.

 

Besonderheiten bei Spielervermögen

Eine besonders interessante Ausnahme bildet das Spielervermögen bei Profifußballclubs. Die meisten Fußballvereine haben ihren Profibetrieb in Kapitalgesellschaften ausgegliedert. Somit unterliegen sie den Rechnungslegungsvorschriften des HGB bzw. der IFRS. Daneben hängt die Teilnahme am Spielbetrieb vom Erwerb einer Lizenz ab, die von der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) erteilt wird. Beim Lizenzierungs­verfahren müssen alle Vereine bzw. Kapitalgesellschaften u. a. einen Abschluss einreichen, der laut der DFL-Lizenzierungsordnung (LO) grundsätzlich nach den Vorschriften des HGB oder der IFRS erstellt werden muss.
 
Lange Zeit wurde die handelsrechtliche Bilanzierung von Spielervermögen in Literatur und Rechtsprechung kontrovers diskutiert. Schließlich gelangte man zu der Bilanzierungspraxis, die aus einem Vertrag resultierende exklusive Nutzungsmöglichkeit an einem entgeltlich erworbenen Spieler im immateriellen Anlagevermögen als Spielerwert zu aktivieren. Es wird dabei konstatiert, dass der Club durch den Transfer eines Spielers die (vertragliche) Möglichkeit erlangt, das wirtschaftlich verwertbare Leistungspotenzial eines Spielers zu kontrollieren. Somit handelt es sich um einen Vermögenswert im bilanzrechtlichen Sinne, der dem Bereich Humankapital zuzuordnen ist.
 
Im Grundsatz bestehen keine wesentlichen Unterschiede bei den entgeltlich erworbenen Spielerwerten im handelsrechtlichen Abschluss nach HGB oder IFRS bzw. im Abschluss gem. LO. Sie werden i.d.R. in Höhe der Anschaffungskosten angesetzt und in den Folgeperioden planmäßig über die Vertragslaufzeit linear abgeschrieben. Für ablösefrei verpflichtete Spieler oder bereits im Kader befindliche Spieler, deren Vertrag verlängert worden ist, kommt hingegen eine Aktivierung nicht in Frage. Für selbst ausgebildete Nachwuchs­spieler sieht die LO außerdem  –  anders als HGB bzw. IFRS  –  ein explizites Aktivierungsverbot vor. Die Ansatzkriterien für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte nach HGB bzw. IFRS werden meistens nicht als kumulativ erfüllt angesehen. Bei der erstmaligen Bewertung ist zu beachten, dass die sog. „Handgelder”, die direkt an den Spieler gezahlt werden, um ihn zur Vertragsunterzeichnung zu motivieren, nach HGB und IFRS i.d.R. als Anschaffungsnebenkosten eingestuft werden, während die LO eine sofortige Erfassung als Personalaufwand vorschreibt.

 

Fazit

Durch den Ansatz der Spielerwerte werden ohne Zweifel wichtige, entscheidungsrelevante Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Profifußballclubs vermittelt, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Allerdings geht es meistens nur um die entgeltlich erworbenen Spieler. Die Nichtbilanzierung von etwa ablösefrei verpflichteten Spielern, Spielern, deren Vertrag verlängert worden ist oder selbst ausgebildeten Nachwuchsspielern reduziert hingegen die Aussagefähigkeit bzw. Vergleichbarkeit der Abschlüsse, weil solche Spieler für die Leistungsfähigkeit eines Fußballclubs ebenso von entscheidender Bedeutung sein können.

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