Neue Bagatellschwellen für Abwärme: Jährliche Meldung an die Plattform für Abwärme

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​​​​​​​veröffentlicht am 26. September 2024


Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) hat ein aktualisiertes Merkblatt zur Plattform für Abwärme veröffentlicht. Diese Aktualisierung bringt wesentliche Änderungen mit sich, insbesondere die Einführung von Bagatellschwellen für Abwärme. Diese Schwellenwerte sind entscheidend - da sie die Meldepflichten im Zusammenhang mit den Abwärmepotentialen maßgeblich beeinflussen.

Hintergrund: ​​Abwärme effizient nutzen

Die Plattform für Abwärme wurde im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) ins Leben gerufen, um eine Übersicht über gewerbliche Abwärmepotentiale in Deutschland zu schaffen. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und somit die Energieeffizienz zu steigern. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr sind verpflichtet, bestimmte Abwärmedaten jährlich zum 31. März (Achtung 1. Meldung: 01.01.2025) auf dieser Plattform zu melden.

Neue Bagatellschwellen: Was sich​ ändert

Mit der neuen Version des Merkblatts wurden konkrete Bagatellschwellen eingeführt, die festlegen, wann eine Meldepflicht besteht. Diese Schwellenwerte sind in drei Kategorien unterteilt:

Anlagenschwelle: Anlagen, die weniger als 200 Megawattstunden (MWh) Abwärme pro Jahr erzeugen, sind von der Meldepflicht ausgenommen. Ebenso Anlagen, die weniger als 1500 Betriebsstunden pro Jahr zur Verfügung stehen oder deren Abwärmetemperatur im Jahresdurchschnitt unter 25°C liegt.

Standortschwelle: Standorte, an denen die Summe der Abwärmemengen aller Abwärmepotentiale unter 800 MWh pro Jahr liegt, sind ebenfalls von der Meldepflicht befreit.

Abwärmequelle und Abwärmepotential: Abwärmequellen werden in geführte und diffuse Quellen unterteilt. Geführte Quellen sind technisch kanalisiert, während diffuse Quellen ihre Wärme direkt an die Umgebung abgeben. Nur Abwärmepotentiale oberhalb der Anlagenschwelle müssen gemeldet werden.

Rechtliche Implikationen: Was Sie be​achten müssen

Unternehmen, die die neuen Schwellenwerte überschreiten, müssen ihre Abwärmedaten weiterhin regelmäßig aktualisieren und melden. Bei Nichteinhaltung der Meldepflichten drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Es ist daher ratsam, die neuen Regelungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen in den internen Prozessen vorzunehmen.

Fazit: Entbürokratisierung – Ein Schritt in die richtige Richtung

Durch die Einführung der Bagatellschwellen sind Unternehmen, deren Abwärme unter den Schwellenwerten liegt von der Meldepflicht befreit – eine Reduzierung des administrativen Aufwands. Nichtsdestotrotz sind die Abwärmepotentiale eigenverantwortlich zu ermitteln.

Problematisch ist, dass Fehlen wichtiger Faktoren bei der Modellierung, wie etwa die Fernwärmeausbaukosten und Berücksichtigung von saisonalen Schwankungen beim Wärmebedarf und -erzeugung. Diese Faktoren entscheiden über eine erfolgreiche Nutzung von Abwärmepotentialen.

Wir empfehlen allen Unternehmen, zeitnah zu prüfen, ob und welche Abwärmepotentiale an die Plattform für Abwärme zum 01.01.2025 gemeldet werden müssen.

Für weitere Informationen und detaillierte Regelungen rund um das Thema Energieeffizienz stehen Ihnen die Experten von Rödl & Partner mit maßgeschneiderten Beratungsleistungen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Effizienzpotenziale optimal zu nutzen und von den neuen Regelungen zu profitieren.


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