Koalitionsausschuss beschließt Eckpunkte eines Konjunkturpaketes

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​veröffentlicht am 10. Juni 2020

 

Chancen für Industrie und Gewerbe

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind insgesamt noch nicht abzuschätzen – zumal ein Wiederaufflammen oder eine zweite Welle, zumindest solange kein Impfstoff flächendeckend zur Verfügung steht, ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Weltweit ist die Wirtschaftsleistung zurückgegangen, gerade eine Exportnation wie Deutschland wird dies verstärkt zu spüren bekommen.


Der Koalitionsausschuss hat sich am 3. Juni 2020 auf Eckpunkte eines Konjunkturpakets geeinigt, was die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie angeht. Auf die Maßnahmen, die nicht zuletzt Unternehmen mit erhöhtem Energiebedarf betreffen, soll im Folgenden genauer eingegangen werden. 

 

Maßnahme 3: Absenkung der EEG-Umlage

In Folge des Corona-bedingten Rückgangs des Börsenstrompreises und des verminderten Strombedarfs droht die EEG-Umlage im Jahr 2021, trotz Senkungseffekten des BEHG stark anzusteigen. Um für mehr Verlässlichkeit bei den staatlichen Strompreisbestandteilen zu sorgen, wird ab 2021 zusätzlich zu den Zuflüssen aus dem BEHG ein weiterer Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bundes zur schrittweisen verlässlichen Senkung der EEG-Umlage geleistet. Die Höhe der Umlage soll dann im Jahr 2021 bei 6,5 ct/kWh und im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kWh liegen.

Unsere Einschätzung zu den Auswirkungen auf Industrie und Gewerbe:
Die Senkung der EEG-Umlage in den kommenden Jahren führt zu einem Absinken des Endkundenstrompreises. Für stromintensive Betriebe, die aktuell nicht von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren, bedeutet dies in erster Linie eine Senkung der bedarfsbedingten Kosten.


Unternehmen, die von der Besonderen Ausgleichsregelung Gebrauch machen und sich nahe des Schwellenwertes befinden, könnte das Absenken der EEG-Umlage allerdings zum Verhängnis werden. Denn bei den Unternehmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) nach den §§ 63 ff. EEG 2017 könnte durch die Senkung der EEG-Umlage auch die Stromkostenintensität sinken. Das könnte zum Verlust der Privilegierung führen.


Aktuell prüft die Bundesregierung Maßnahmen, mit denen die Auswirkungen einer geringeren EEG-Umlage auf privilegierte Unternehmen vermieden werden können. In diesem Zusammenhang wird explizit eine mögliche Absenkung der Schwellenwerte genannt. Beschlossen ist an dieser Stelle aber noch nichts.
Für Betriebe deren Stromkostenintensität nicht im Bereich des Schwellenwertes liegt, hat die Senkung der EEG-Umlage keine Auswirkung. 

 

Maßnahme 35: Förderung Elektromobilität

Zur Stärkung der nachhaltigen Entwicklung im Mobilitätssektor sieht das Konjunkturpaket Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Elektromobilität vor. Unter anderem wird die zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.


Zudem wird die vom Bund gewährte Innovationsprämie verdoppelt. Für E-Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis von bis zu 40.000 Euro bedeutet dies eine Förderung von 6.000 Euro statt bisher 3.000 Euro. In wieweit sich die Herstellerprämie von aktuell 3.000 Euro verändern wird, ist aktuell noch nicht bekannt. Die Besteuerung rein elektrischer Dienstwagen von 0,25 Prozent gilt darüber hinaus für Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis bis zu 60.000 Euro statt bisher 40.000 Euro. Die Zulieferindustrie soll mit einem Bonus-Förderprogramm Mittel erhalten die für die Transformation, Forschung und Investition in neue Anlagen und Technologien benötigt werden (35c). Handwerker und KMU werden über ein Flottenaustauschprogramm elektrische Nutzfahrzeuge gefördert bekommen (35e).


Das Paket sieht ferner die zügige Umsetzung des 2019 beschlossenen Masterplans Ladeinfrastruktur vor, sodass der Ausbau der Ladeinfrastruktur schnellstmöglich erfolgen kann (35f). Dieser beinhaltet unter anderem das Ziel, die Zahl öffentlich-zugänglicher Ladepunkte bis zum Jahr 2030 auf eine Million zu erhöhen.

Unsere Einschätzung zu den Auswirkungen auf Industrie und Gewerbe:
Das Paket schafft die Grundlage für eine ökonomische Elektrifizierung des Mobilitätssektors.
Für Betriebe bietet sich so die Möglichkeit den bestehenden Fuhrpark schrittweise umzustellen. Sinkende Strompreise durch die Absenkung der EEG-Umlage steigern das ökonomische Potential dabei zusätzlich. Darüber hinaus profitieren die Betriebe, neben rein monetären Vorteilen, langfristig von der nachhaltigen Außendarstellung.


Wir empfehlen daher die Elektrifizierung der Unternehmensflotte schnellstmöglich zu überdenken.

 

Maßnahme 36: Nationale Wasserstoffstrategie

Mit dem Ziel Deutschland bei modernster Wasserstofftechnik zum Ausrüster der Welt zu machen will die Bundesregierung kurzfristig die „Nationale Wasserstoffstrategie” vorlegen. Hieraus soll ein Programm zur Entwicklung von Wasserstoffproduktionsanlagen entwickelt werden. Bis zum Jahr 2030 sollen so industrielle Produktionsanlagen mit bis zu 5 GW Gesamtleistung entstehen. Rechtliche Anreize, wie die Befreiung von der EEG-Umlage sind angestrebt.

Unsere Einschätzung zu den Auswirkungen auf Industrie und Gewerbe:
Industriellen Betrieben wird mit der Umsetzung des Pakets die Möglichkeit geschaffen, eine risikominimierte Vorreiterrolle in der Wasserwirtschaft von morgen einzunehmen. Dabei kann bereits vorhandenes technisches Know-How genutzt, ausgebaut und neu geschaffen werden. Es gilt, die Chancen der neuen Technologie frühzeitig zu nutzen, um langfristig davon zu profitieren. Vor dem Hintergrund mittelfristig steigender Gaspreise (Gasnetzkosten, CO2-Kosten des BEHG) ist es empfehlenswert konkrete und passende Einsatzmöglichkeiten zu prüfen.

 

Maßnahme 37: Ausbau der erneuerbaren Energien

Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zu forcieren, wird der 52-Gigawatt-Deckel für Photovoltaikanlagen unmittelbar abgeschafft und das Ausbau-Ziel für die Offshore-Windkraft von 15 auf 20 GW in 2030 angehoben. Gleichzeitig wird der Ausbau der Onshore-Windenergie, durch Möglichkeiten der Länder, den Mindestabstand auf 1.000 Meter gesetzlich festzulegen, ausgebremst.

Unsere Einschätzung zu den Auswirkungen auf Industrie und Gewerbe:
Durch die Weiterförderung von Photovoltaikprojekten bietet sich die Möglichkeit, noch nicht genutzte Potentiale wirtschaftlich zu nutzen. PV-Anlagen bieten nachhaltige und gut prognostizierbare Renditen, die sich neben der Wirtschaftlichkeit auch positiv auf das Image des Unternehmens auswirken. Dabei sollten Projekte aufgrund der degressiven Einspeisevergütung frühzeitig umgesetzt werden.

 

Maßnahme 39: CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird für 2020 und 2021 aufgestockt. Darüber hinaus werden auch die Förderprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude erhöht und ein Programm zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen wird aufgelegt.

Unsere Einschätzung zu den Auswirkungen auf Industrie und Gewerbe:
Maßnahmen zur Gebäudesanierung in den kommenden Jahren sollten möglichst bis spätestens 2021 umgesetzt werden, um von den Förderungen der Bundesregierung zu profitieren.

 


Hinsichtlich konkreter Fragestellungen und bei der spezifischen Umsetzung Ihrer Projekte beraten wir Sie gerne.

 

 

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