Datentransfer in die USA – Droht Facebook & Co. das Aus in Europa?

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veröffentlicht am 13. Juli 2022 | Lesedauer ca. 3 Minuten

 

In seiner Donnerstagsausgabe vom 7. Juli 2022 hat der Nachrichtendienst Politico.eu berichtet, dass die irische Datenschutzbehörde (DPC) einen Entscheidungsentwurf zu EU-US Datentransfers von Facebook (Meta) an die europäischen Datenschutzbehörden versandt hat. Danach habe die DPC ihre europäischen Kollegen darüber informiert, dass sie den Facebook-Eigentümer Meta daran hindern wird, künftig weiterhin Nutzerdaten aus Europa in die USA zu übermitteln. Damit droht eine Schließung der Social-Media Dienste Facebook & Co. in Europa.   

 

 

  

Hintergrund des Verfahrens   

Der Entscheidungsentwurf der DCP ist Teil des amtswegigen Verfahrens, das die Datenschutzbehörde proaktiv parallel zur ursprünglichen Beschwerde des Datenschutzaktivisten Max Schrems eingeleitet hat.

   

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seiner Entscheidung vom 16. Juli 2020 – C-311/18 ("Schrems II") den Datentransfer auf der Grundlage des sogenannten „EU-US-Privacy Shield", der  bislang als Grundlage für die EU-US-Datenübertragung  diente, für unwirksam erklärt. Der EuGH begründete die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die nachrichtendienstlichen Überwachungsgesetze in den USA die Möglichkeit vorsehen, auf geschützte Daten zuzugreifen. Insbesondere die großen Internetkonzerne seien verpflichtet, den US-Behörden die Daten zugänglich zu machen.

   

Allerdings soll nach der Entscheidung des EuGH eine Datenübertragung unter Verwendung der von der Kommission erarbeiteten sogenannten Standardvertragsklauseln (SCC) im Grundsatz weiterhin möglich sein.

  

Umstritten ist bis heute jedoch die Frage, ob und wie die hohen Anforderungen des europäischen Datenschutzes im Fall der Datenübertragung in die USA auch unter Verwendung der SCC überhaupt gewährleistet werden können.

 

Welche Auswirkungen hat das für Facebook & Co. in Europa?

Nach der Entscheidung des EuGH über die Unwirksamkeit des EU-US-Privacy Shield nutzen bis heute eine Vielzahl von Unternehmen, so auch Meta, die SCC, um Datenübertragungen in Drittländer, insbesondere die USA, auf eine vermeintlich sichere Rechtsgrundlage zu stellen.

  

Der aktuelle Entscheidungsentwurf der DPC führt jedoch dazu, dass sich Meta und damit auch andere Unternehmen nicht mehr ohne Weiteres auf die SCC stützen können, um Daten in Drittländer wie die USA zu übermitteln. 

  

Sollten die anderen Datenschutzbehörden dem Entscheidungsentwurf der DPC zustimmen, droht in Europa die Schließung der zu Meta gehörenden Dienste Facebook und Instagram. Hiervor hatte Meta in der Vergangenheit mit Blick auf das anhängige Verfahren wiederholt gewarnt.

  

So hat Meta in seinem Jahresbericht 2021 an die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) mitgeteilt, dass Meta nicht in der Lage sein wird, eine Reihe seiner wichtigsten Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Facebook und Instagram, in Europa anzubieten, wenn europäische Regulierungsbehörden oder Gerichte feststellen, dass die Berufung auf die SCC  oder andere Rechtsgrundlagen, auf die sich Meta stützt, um Nutzerdaten aus der EU in die USA zu übertragen, für ungültig erklärt wird.

  

Wie geht es weiter?

Der Entscheidungsentwurf vom vergangenen Donnerstag hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die von Meta angebotenen Dienste Facebook & Co. Er setzt zunächst das Verfahren nach Art. 60 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Gang. Danach haben die anderen Datenschutzbehörden vier Wochen Zeit, um zu dem Entscheidungsentwurf der Datenschutzbehörde Stellung zu nehmen. Kommt es zu begründeten Einwänden der beteiligten Datenschutzbehörden, wird das Streitbeilegungsverfahren durch den Europäischen Datenschutzausschuss gemäß Art. 65 DSGVO ausgelöst.

 

Der Datenschutzaktivist Max Schrems rechnet nicht mit einer zeitnahen Entscheidung, sondern geht in einer Stellungnahme auf der Website der gemeinnützigen Datenschutzorganisation nyob davon aus, dass verfahrensrechtliche Einwände den Durchsetzungsprozess weiter in die Länge ziehen werden.

 

Ausblick

Sollte die Sperrungsverfügung der DPC von den übrigen europäischen Datenschutzbehörden bestätigt werden, dürfte das auch massive Auswirkungen auf die Unternehmen haben, die sich seit der Schrems-II Entscheidung des EuGH für den Datentransfer in die USA bislang in erster Linie auf die SCC berufen haben. Einer Datenübermittlung (allein) auf Grundlage der SCC wäre damit der Boden entzogen.

 

Was bleibt, ist die Hoffnung auf eine zeitnahe Umsetzung des Ende März diesen Jahres angekündigten neuen Transatlantischen Datenschutzrahmens, der den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Europa und den USA (wieder) deutlich erleichtern soll. Bislang handelt es sich lediglich um eine politische Einigung. Nach Angaben des Nachrichtendienstes Politico.eu sind die Verhandlungen zwischen der EU und den USA jedoch ins Stocken geraten, und eine endgültige Einigung könnte nicht vor Ende des Jahres erzielt werden. 

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