Chinas neue Negativliste: Chancen für europäische Unternehmen

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 30​. August 2024 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Der chinesische Staatsrat hat laut Medienberichten am 19. August 2024 eine überarbeitete Negativliste für Auslandsinvestitionen beschlossen. Die Liste enthält Industriesektoren, für die Beschränkungen für ausländische Investitionen gelten (z.B. Joint-Venture-Zwang) oder die für ausländische Investitionen gänzlich gesperrt sind.


 ​ 

Die neue Negativliste 2024 ist allerdings noch nicht veröffentlicht. Grundsätzlich sollen, soweit bislang bekannt, die Beschränkungen für ausländische Investitionen jedoch weiter gelockert werden. Es handelt sich um die erste Anpassung der Negativliste seit 2021. Nach den aktuell erhältlichen Informationen sollen noch bestehende Zugangsbeschränkungen zum produzierenden Gewerbe gänzlich wegfallen. In den sensiblen Bereichen Telekommunikation, Bildung und Gesundheitswesen sollen weitere Öffnungen erfolgen.  Sofern sich die Informationen über die neue Negativliste 2024 bestätigen, können sich hier weitere Investitions- und Geschäftsmöglichkeiten für deutsche und europäische Unternehmen erschließen.

 

Seit Ende April 2024 sind darüber hinaus Negativlisten für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr in China und in Pilot-Freihandelszonen in Kraft. Abgesehen von einer älteren Liste in der Freihandelszone Hainan, handelt es sich um die ersten derartigen Negativlisten im Bereich des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs. Die Nationale Liste umfasst 71 Bereiche, während die Liste für die Freihandelszonen 68 Bereiche enthält. Die Listen sind demnach noch recht weit gefasst.

 

Grundsätzlich sollen Anbieter von Dienstleistungen, die nicht in der Liste aufgeführt werden, innerhalb Chinas gleich wie chinesische Wettbewerber behandelt werden. Insbesondere die Liste für die Freihandelszonen lässt darauf schließen, wie sich die Zugangsbeschränkungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen in näherer Zukunft entwickeln werden. So soll es ausländischen Berufsträgern aus verschiedensten Branchen (Ingenieurswesen, Stadt- und Landplanung, Veterinärwesen und weitere) erleichtert werden, in China entsprechende Prüfungen abzulegen und dann als registrierte Fachkraft im Land tätig zu werden. Grundsätzlich bestehen jedoch weiterhin eine Vielzahl von Restriktionen, vor allem in den sensiblen Bereichen wie Finanzen, Bildung, Unterhaltung und Informationstechnologie.

 

Sobald nähere Informationen, insbesondere der Text der neuen Negativliste verfügbar sind, werden wir Sie natürlich auf dem Laufenden halten.​

Kontakt

Contact Person Picture

Sebastian Wiendieck

Rechtsanwalt

Partner

+86 21 6163 5329

Anfrage senden

Contact Person Picture

Ralph Koppitz

Rechtsanwalt

Partner

+86 21 6163 5328

Anfrage senden

Contact Person Picture

Peter Stark

Rechtsanwalt

+86 21 6163 5300

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Mehr lesen?

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu