Neues Gesetz zum Amparo-Verfahren in Mexiko

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von Peter de Pay, Rödl & Partner Puebla
 
Das wohl bekannteste mexikanische Rechtsinstitut zum Schutz gegen grundrechtsverletzende oder -beeinträchtigende staatliche Hoheitsakte hat ein neues Verfahrensgesetz bekommen. Das Amparo-Gesetz (Ley de Amparo) ist mit der Verkündung im mexikanischen Bundesgesetzblatt am 2. April 2013 in Kraft getreten und soll die Rechte gegen verfassungswidriges Handeln stärken und gleichzeitig den missbräuchlichen Einsatz dieses Rechtsmittels eindämmen. 
 
Das Amparo-Verfahren (juicio de amparo = Schutzverfahren) geht in seinem Rechtsschutzumfang weiter als eine reine Verfassungsbeschwerde, da es auch die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen (Normenkontrolle), von rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen und von Verwaltungsakten ermöglicht. In der Vergangenheit wurde das Amparo-Verfahren häufig genutzt, um sich gegen unliebsame Gerichtsentscheidungen zur Wehr zu setzen. So wurden beispielsweise unter Berufung auf Grundrechtsverletzungen erfolgreich Entscheidungen verzögert oder gekippt, die gegen Unternehmen ergangen waren, die Sicherheits- und Gesundheitsstandards nicht erfüllt hatten. Das neue Amparo-Gesetz bestimmt nun, dass das über einen Amparo-Antragentscheidende Gericht bei der Interessensabwägung auch allgemeine Belange wie beispielsweise den Umweltschutz oder das Recht auf nachhaltige Entwicklung zu berücksichtigen hat. Eine Entscheidung im Amparo-Verfahren darf sich daher nicht mehr ausschließlich auf die Feststellung der Verletzung rechtlicher Interessen beschränken. Zudem ist eine unmittelbare Betroffenheit nicht mehr zwingend erforderlich, und neben juristischen Personen sind auch Verbände und Organisationen antragsberechtigt. Auch der Verfahrensgegenstand wurde dahingehend erweitert, dass sich die geltend gemachten Menschenrechtsverletzungen unmittelbar auf das Völkerrecht sowie auf von Mexiko ratifizierte völkerrechtliche Verträge stützen können.
 
Eine weitere wichtige Änderung ist die Rechtskraftwirkung der Amparo-Entscheidungen, da diese nicht mehr nur die Verfahrensbeteiligten binden (inter partes), sondern eine absolute Wirkung gegenüber jedermann entfalten (erga omnes). Somit müssen die einzelnen Gerichte nicht mehr wie früher über die Verfassungswidrigkeit der einzelnen Gesetze einerseits und Verwaltungsakte andererseits gesondert entscheiden. 
 
Das neue Verfahrensgesetz ist zweifelsohne ein wichtiger Fortschritt zum Schutze des mexikanischen Rechtsstaats. Allerdings geht dieser Schutz in einigen Bereichen noch nicht weit genug. So wird das Amparo-Verfahren ausdrücklich für staatliches Handeln im Zusammenhang mit Steuern ausgeschlossen. Auch verfassungswidrige Hoheitsakte, die vor dem Inkrafttreten des neuen Verfahrensgesetzes gerichtlich festgestellt wurden, behalten mit Ausnahme von Strafsachen weiterhin ihre Inter-partes-Wirkung.

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