Neues Antikorruptionsgesetz für die öffentliche Auftragsvergabe in Mexiko

PrintMailRate-it
Ein Bundesgesetz gegen Korruption bei der öffentlichen Auftragsvergabe (Ley Federal de Anticorrupción en Contracciones Públicas, LFACP) trat am 12. Juni 2012 in Mexiko in Kraft. Das Antikorruptionsgesetz resultiert aus internationalen Verpflichtungen im Kampf gegen die Korruption, die sich Mexiko durch den Beitritt zu der UN-Konvention gegen Korruption sowie der OECD-Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr selbst auferlegt hat. Das Gesetz schafft die Grundlage für Ermittlungsverfahrenund Sanktionen gegen Privatpersonen sowie nationale und internationale Unternehmen, die im Verdacht der Bestechung bzw. Vorteilsgewährung im Zusammenhangmit der öffentlichen Auftragsvergabe stehen. Damit werden nicht nur Amtsträger für die Vorteilsannahme, sondern erstmals auch Privatpersonen bestraft, die Zuwendungen leisten, um sich einen Vorteil bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu verschaffen. Insbesondere für Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, ist es nun wichtig, ihre internen Verhaltensvorschriften für Mitarbeiter zu überarbeiten, um auszuschließen, dass sie nicht für das Fehlverhalten der Angestellten, Vertreter oder Untervertreter haftbar gemacht werden können.

Aus dem Newsletter

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu