ESMA-Konsultation zum Entwurf eines Technischen Rates in Bezug auf die EuSEF- und EuVECA-Verordnung

PrintMailRate-it
Seit dem 22. Juli 2013 gilt die Verordnung (EU) Nr. 345/2013 des Europäischen
Parlamentes und des Rates vom 17. April 2013 über Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA-VO) sowie die Verordnung (EU) Nr. 346/2013 vom 17. April 2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF-VO). Siehe hierzu auch unsere Beiträge im Fonds-Brief direkt 24. Juli 2013 und im Fonds-Brief direkt 21. August 2013.
 

EuVECA-Verordnung

Mit der EuVECA-Verordnung sollen gemeinsame Rahmenbedingungen für die Verwendung der Bezeichnung „EuVECA” für sogenannte qualifizierte Risikokapitalfonds und Regelungen für deren Verwalter und Vertrieb geschaffen werden. Da durch derartige qualifizierte Risikokapitalfonds im Ergebnis vor allem Unternehmen finanziert werden, die in der Regel klein sind, sich in der Anfangsphase ihres Lebenszyklus befinden und ein starkes Wachstumspotenzial aufweisen, soll durch die EuVECA-Verordnung insbesondere das Wirtschaftswachstum sowie die Innovationstätigkeit im EU-Binnenmarkt gefördert werden.
 

EuSEF-VO

Durch die EuSEF-VO wird demgegenüber eine neue Fondskategorie ins Leben gerufen, die auf die Finanzierung eines spezifischen Marktsegments abzielt. Erfasst sind Unternehmen, die sich dem Ziel einer positiven sozialen Wirkung verschrieben haben und bei denen die Gewinnmaximierung eine nur untergeordnete Rolle spielt („social business”). Derartige Unternehmen sollen durch die Verordnung vor allem dadurch gefördert werden, dass ein unionsweites Vertriebsrecht gewährt wird und zudem die Bezeichnung „EuSEF” exklusiv nur derartigen „sozialen” Fonds zur Verfügung steht. 
 

„Consultation Paper” der ESMA

Beide Verordnungen gelten unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten, das heißt eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich. Sowohl die EuVECA-Verordnung als auch die EuSEF-Verordnung sehen jedoch eine Befugnis der Europäischen Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte vor, mit denen regulatorische Details beider Verordnungen weiter konkretisiert werden sollen. Um diese delegierte Rechtsakte vorzubereiten, hat die Europäische Kommission die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) um die Ausarbeitung eines sogenannten „Technischen Rats” ersucht.
 
Im Rahmen dieses Verfahrens hat die ESMA am 26. September 2014 nunmehr ein zugehöriges „Consultation Paper“ veröffentlicht. Hierin wird durch die ESMA ein Entwurf eines Technischen Rates für die vorgenannten künftigen Delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission zur Konsultation gestellt (siehe Annex IV des Consultation Papers).
 
Innerhalb des Consultation Papers werden zudem in fünf Abschnitten die folgenden Hauptthemen in Bezug auf den an die Europäische Kommission zu übersendenden Technischen Rat gesondert aufbereitet. Die Abschnitte betreffen die Konkretisierung förderungswürdiger sozialer Zwecke bei EuSEFs, Regeln zum Umgang mit möglichen Interessenkonflikte sowohl in Bezug auf Verwalter von EuSEFs als auch EuVECAs, die Methoden zur Beurteilung der sozialen Zielerreichung eines EuSEFs sowie die inhaltliche Gestaltung des Informationsdokuments, das EuSEF-Verwalter Investoren zu Verfügung zu stellen haben. Jeder Abschnitt endet jeweils mit einer Auflistung von Fragen, die sich an mögliche Teilnehmer des Konsultationsverfahrens richten.
 

Weiteres Verfahren

Antworten bzw. sonstiges Feedback können von Marktteilnehmern bei der ESMA bis zum 10. Dezember 2014 eingereicht werden. An der Konsultation teilnehmende Marktteilnehmer sind hierbei aufgefordert, das gesondert auf der Website der ESMA abrufbare Antwort-Formblatt zu verwenden. In diesem standardisierten, direkt bearbeitbaren und speicherbaren Dokument finden sich insbesondere die vorgenannten Fragen aus dem Consultation Paper wieder.
 
Alle Beiträge sollen online unter www.esma.europa.eu unter dem Button „Your input – Consultations” eingereicht werden.

Kontakt

Contact Person Picture

Sebastian Schüßler

Rechtsanwalt, Leiter Taskforce Digitale Transformation Geschäftsfeld Rechtsberatung

Associate Partner

+49 40 2292 976 20

Anfrage senden

Profil

Weitere Informationen

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu