Die Übersetzung polnischer Gesetzestexte: Keine leichte Herausforderung

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​​​veröffentlicht am 15. Oktober 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

von Elżbieta Suchocka

    
Vor über 20 Jahren wurde in Warschau die Idee geboren, polnische Steuergesetze ins Deutsche zu übersetzen. Dazu ging die Warschauer Niederlassung eine Zusammen­arbeit mit dem bekannten und renommierten Verlag C.H. Beck in Polen ein. Die ersten Früchte der Zusammenarbeit waren die Übersetzungen des Körperschaftsteuer­gesetzes und des Einkommensteuergesetzes. Danach ergriffen wir die Gelegenheit beim Schopfe und übersetzten auch das Umsatzsteuergesetz.

  

 

  

Die ersten Übersetzungen erschienen in Buchform – auf Deutsch und Polnisch. Jeder Übersetzung waren eine vom verantwortlichen Partner unterzeichnete Einleitung sowie eine kurze Information über Rödl & Partner vorangestellt. Mit der Zeit erschienen die Gesetzestexte auch in elektronischer Form.
 
Wir ruhten uns nicht auf diesen Lorbeeren aus, sondern nahmen die Übersetzungen weiterer polnischer Gesetze in Angriff: Rechnungslegungsgesetz, Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz, Gesetz über die Steuer auf zivilrechtliche Handlungen, Gesetz über Steuern und lokale Gebühren sowie das Verbrauchsteuer­gesetz. Auch das polnische Verwaltungsverfahrensgesetz übertrugen wir ins Deutsche.
 

Zielgruppe unserer polnischen Übersetzungen

Zielgruppe unserer Gesetzesübersetzungen, die als zweisprachige Ausgaben verlegt werden, sind Unternehmer aus dem deutschen Sprachraum, die in Polen Gewerbetätigkeiten nachgehen. Unsere Übersetzungen der wichtigsten polnischen Steuergesetze ermöglichen es ausländischen Investoren, die Gesetzesänderungen und deren Konsequenzen zu verfolgen und somit rationale Entscheidungen bezüglich ihrer Tätigkeit in Polen zu treffen.
 
In den folgenden Jahren brachten wir zudem Übersetzungen der Novellen von Steuergesetzen heraus.
 
Im aktuellen Jahr 2021 nahmen wir uns die Aktualisierung des Umsatzsteuergesetzes vor. Es gab viele Änderungen, die wir – in der Hoffnung, dass die aktualisierte Fassung noch vor Jahresende erscheinen würde - umgehend in die deutsche Fassung eingearbeitet haben. Vor Kurzem haben wir vom Verlag C.H. Beck jedoch die Nachricht erhalten, dass die nächsten Änderungen am 1. Januar 2022 in Kraft treten werden, und ein Teil dieser Änderungen noch vom Senat beraten wird. Wahrscheinlich wird es daher nicht gelingen, das Projekt noch in diesem Jahr abzuschließen, d.h. die Übersetzung des novellierten Gesetzes herauszugeben. 
 
Die Arbeit an jedem Gesetz ist eine große Herausforderung für die Übersetzer, denn die Materie ist schwierig und die juristische Sprache kompliziert.
 
Gegenwärtig ist das insofern leichter, da sich neue Änderungen oft aus dem EU-Recht ergeben. Glücklicher­weise haben wir Zugriff auf die in der EU geltenden und für uns interessanten Richtlinien und Verordnungen und können deshalb leichter die deutschen Entsprechungen polnischer Begriffe finden (wir prüfen die polnische und die deutsche Fassung des betreffenden Dokuments parallel und machen uns mit den ein­schlägigen Vorschriften vertraut). So haben wir nicht nur die Gewissheit, dass wir die korrekte EU-Terminologie verwenden, sondern erwerben auch selbst neues Wissen.
 
Bei vielen Änderungen handelt es sich jedoch um inländische Regelungen. Hier können wir bei inhaltlichen oder Auslegungsproblemen auf das Wissen unserer Kollegen aus der Steuerberatungsabteilung zurückgreifen, was ebenfalls eine große Hilfe für uns ist.
 

Links zu unseren Werken (polnisch)

Kontakt

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Ewa Zawadzka

Leiterin Zentraler Übersetzungsdienst

+48 12 213 2570

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