Transfer Pricing: Neuigkeiten auf nationaler und internationaler Ebene

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 veröffentlicht am 22. Januar 2024 | Lesedauer ca. 4 Minuten


Verrechnungspreise sind und bleiben ein stark risikobehaftetes Thema, das im ständigen Fokus der Steuerbehörden steht, nicht nur in Italien, sondern auch im Ausland. Dies spiegelt sich auch in der wachsenden Anzahl an verrechnungspreisrelevanten Verfahren (u.a. Betriebsprüfungen, Steuerstreitverfahren, internationale Verständigungsverfahren und Vorabverständigungsverfahren) und in den sich ständig ändernden Regularien wider.




Damit unsere Mandanten auf dem Laufenden bleiben, stellen wir im Folgenden kurz eine Auswahl an Neuigkeiten vor, die sich in letzter Zeit auf nationaler und internationaler Ebene ereignet haben. 

Italien

Die italienischen Steuerbehörden haben eine neue Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Steuerjahr 2023 festgelegt: 9 Monate nach Jahresende. Beispielsweise muss ein Steuerzahler, der das Geschäftsjahr 2023 am 31. Dezember abschließt, die Steuererklärung für den entsprechenden Zeitraum bis zum 30. September 2024 einreichen. Da die Frist für die Einreichung der Steuererklärung im Allgemeinen auch die Frist für die Fertigstellung der Verrechnungspreisdokumentation ist, bedeutet dies, dass die Steuerzahler im Allgemeinen die Verrechnungspreisdokumentation (d.h.: Master File, Local File und alle erforderlichen Analysen, einschließlich Benchmark-Analysen) für das Steuerjahr 2023 bis Ende September 2024 fertigstellen müssen. Es wird daher dringend empfohlen, mit der Erstellung der italienischen Verrechnungspreisdokumentation umgehend zu beginnen.

Brasilien

Brasilien hat im Zuge des angestrebten Beitritts zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) seine Gesetzgebung zur Ermittlung von Verrechnungspreisen an die Vorgaben der OECD angepasst. Ein entsprechendes Gesetz wurde am 14.06.2023 durch den brasilianischen Präsidenten unterzeichnet. Das neue Gesetz sieht unter anderem folgendes vor:
  • Gesetzliche Verankerung des Fremdvergleichsgrundsatzes,
  • Die bisherigen in Brasilien gültigen Verrechnungspreismethoden werden durch die nach OECD-Praxis gängigen Verrechnungspreismethoden (d.h. Preisvergleichsmethode, Kostenaufschlagsmethode, Wiederverkaufspreismethode, Gewinnaufteilungsmethode, Nettomargenmethode) ersetzt und es wird eine transaktionsbezogene Verrechnungspreisanalyse eingeführt,
  • Möglichkeit von Vorabverständigungsverfahren (APAs) und Verständigungsverfahren (MAPs) gesetzlich verankert;
  • Einführung umfangreicher Verrechnungspreisdokumentationspflichten.

Die neuen Regelungen sind grundsätzlich ab dem 01.01.2024 verpflichtend anzuwenden, während für das Geschäftsjahr 2023 ein Wahlrecht besteht, die neuen Regularien bereits anzuwenden.

Frankreich

Folgende Maßnahmen zur Verschärfung der Verrechnungspreiskontrollen in Frankreich wurden endgültig verabschiedet:
  • Senkung des Schwellenwerts für den Umsatz oder das Bruttovermögen, bei dessen Überschreitung ein Unternehmen eine vollständige Verrechnungspreisdokumentation (bestehend aus Master File und Local File) vorlegen muss, von 400 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro;
  • Vermutung einer Gewinnverlagerung ins Ausland, falls die zur Ermittlung der Verrechnungspreise verwendete Methode von der in der Verrechnungspreisdokumentation dargelegten Methode abweicht;
  • Erhöhung der Mindeststrafe für die Nichtvorlage der Verrechnungspreisdokumentation auf 50.000 Euro pro Steuerjahr (von derzeit 10.000 Euro);
  • Verschiedene Maßnahmen für eine verstärkte Kontrolle der Steuerbehörden bei der Veräußerung von schwer zu bewertenden immateriellen Vermögenswerten.

Pillar 1 Amount B

Im Rahmen ihrer Initiative zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben (die sogenannte Two Pillars Initiative), hat die OECD Ende 2023 einen neuen Diskussionsentwurf veröffentlicht, der Leitlinien zu Pillar 1 Amount B enthält. Pillar 1 Amount B beabsichtigt, die bestehenden Verrechnungspreisregeln für alle Steuerpflichtigen zu vereinfachen, indem standardisierte Regeln für sogenannte baseline Marketing- und Vertriebsaktivitäten eingeführt werden. Diese sogenannten baseline Marketing- und Vertriebsaktivitäten stellen wahrscheinlich den am häufigsten vorkommenden Sachverhalt dar, mit dem multinationale Unternehmen in den Ländern, in denen sie tätig sind, konfrontiert werden. Amount B soll die Steuersicherheit erhöhen, die Verwaltungskosten senken und insbesondere Länder mit geringer Kapazität unterstützen, die häufig unter dem Fehlen von Vergleichsdaten des lokalen Marktes leiden. Was die nächsten Schritte angeht, so sammelt die OECD derzeit die öffentlichen Kommentare, die von den Stakeholdern zum Diskussionsentwurf eingegangen sind, und sollte in Kürze die überarbeiteten Leitlinien veröffentlichen.

Deutschland

Im Juni 2023 wurden die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise aus dem Jahr 2021 überarbeitet, welche insbesondere aufgrund der Neufassung der Funktionsverlagerungsverordnung sowie der Veröffentlichung der aktualisierten OECD-Verrechnungspreisleitlinien im Jahr 2022 angepasst werden mussten. Wesentliche Neuerungen betreffen die Funktionsverlagerung, Preisanpassung und Konzernfinanzierung.

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