Die SE: Eine Rechtsform für in­ter­na­tional tätige Familienunter­neh­men im Trend

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zuletzt aktualisiert am 13. Januar 2021 | Quelle: DER KONZERN 10/2016

Die Rechtsform der Societas Europaea (SE) erfreut sich in den letzten Jahren einer zunehmend steigenden Beliebtheit bei inter­na­tio­nal tätigen Familien­unter­nehmen in Deutschland. Die SE, die auch als europä­ische Aktien­gesellschaft (AG) bezeichnet wird, ist eine eigenständige, supra­­natio­nale Rechtsform, die nun schon seit dem 8. Oktober 2004 existiert.      

  

 
Bereits viele namhafte Gesellschaften aus unterschiedlichsten Branchen haben den Weg in die SE beschritten. Inzwischen existieren bereits 3.357 Gesellschaften[1] der Rechtsform in Europa und die Tendenz ist weiter steigend. Die Rechtsform der SE ist dabei nicht nur für große kapitalmarktorientierte Unternehmen geeignet, sie kann auch für mittelständische Familien­unternehmen als Alternative zur regulären deutschen AG interessant sein. Grund dafür sind zum einen Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Leitungsstruktur, da statt der klassischen (dualistischen) Struktur mit Vorstand und Aufsichtsrat, die für eine AG prägend ist, auch ein Verwaltungsrat als einheitliches Leitungs- und Kontrollorgan gebildet werden kann (sog. Monistisches System). Zum anderen ist die Möglichkeit zum „Einfrieren der Mitbestimmung” für viele mittelständische Unternehmen durchaus attraktiv, insb., wenn sie in absehbarer Zukunft durch steigende Mitarbeiterzahlen die Schwellenwerte nach Drittel­beteiligungs- oder Mitbestimmungsgesetz erreichen werden.


Die Umwandlung in eine SE kann daher den Einfluss der Familie auf das Unternehmen für die Zukunft absichern.
   
Im Gang der Darstellung wird zu wichtigen Punkten Stellung genommen, die bei dem Übergang von einer deutschen zu einer europäischen AG entscheidungs­erheblich sind. Im Folgenden wird dabei von der Grund­konstellation ausgegangen, dass eine deutsche AG formwechselnd zu einer SE wird. Dabei soll von einem großen, nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB ausgegangen werden. Zwar bestehen (vgl. unter III.) eine Reihe von Möglichkeiten, eine SE zu gründen, gleichwohl wird nachfolgend auf den in der Praxis häufigen Fall einer Umwandlung zur SE-Gründung abgestellt.


Ferner wird unterstellt, dass die deutsche AG in zahlreichen Standorten im Ausland mit eigenen Tochtergesell­schaften seit mehr als fünf Jahren Geschäfte betreibt und sich weiterhin auf Wachstumskurs befindet, um zusätzliche Standorte im Ausland mit neuen Märkten in den kommenden Jahren zu erschließen.
 
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[1] Update: Inzwischen existieren bereits 3.357 Gesellschaften (lt. Studie der Hans-Böckler-Stiftung, Stand 1.7.2020) der Rechtsform in Europa und die Tendenz ist weiter steigend. 731 der 3.357 SEs sind operativ tätig. Von den 731 operativ tätigen Gesellschaften entfallen wiederum 404 SEs auf Deutschland. Zwischen 2018 und 2019 hat sich die Anzahl der operativen SEs in Deutschland um 65 erhöht..

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