ZollkodexAnpG: Monatliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen von Vorratsgesellschaften und Firmenmäntel

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Seit der Einführung der Verpflichtung zur monatlichen Übermittlung der Voranmeldung in Neugründungsfällen hat sich der Einsatz von Vorratsgesellschaften oder Firmenmänteln bei in Betrugsabsicht handelnden Unternehmen verstärkt. Um den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen, sollen nun auch Vorratsgesellschaften bereits ab dem Zeitpunkt des Beginns der tatsächlichen Ausübung der selbstständigen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit, sowie Unternehmer, die einen Firmenmantel übernehmen, im laufenden und folgenden Kalenderjahr ihre Voranmeldungen unabhängig von den Umsatzgrößen monatlich abgeben (§ 18 Abs. 2 S. 5 UStG neue Fassung).
 
Anwendung erstmals auf Voranmeldungszeiträume ab dem 31. Dezember 2015 (§ 27 Abs. 21 UStG neue Fassung).
 
 
zuletzt aktualisiert am 28.01.2015
 

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