ZollkodexAnpG: Erhöhung der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen

PrintMailRate-it
Das ZollkodexAnpG sieht vor, dass das Abzugsvolumen für Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter (u. a. gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgung, private Basisrente) angehoben wird (§ 10 Abs. 3 EStG neue Fassung). Durch die Anhebung des Abzugsvolumens sollen die Spielräume für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge sowie zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder verminderter Erwerbsfähigkeit verbessert werden. Eine Anhebung der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen scheint deshalb erforderlich, um die notwendige Abzugsfähigkeit der Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung zu gewährleisten. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sind vor allem im Bergbau beschäftigte Arbeitnehmer versichert. Die knappschaftliche Rentenversicherung hat einen höheren Gesamtbeitragssatz als die anderen gesetzlichen Rentenversicherungen, weil sie eine doppelte Aufgabe hat: (1) Erbringung der Leistungen, die auch die Rentenversicherung der Angestellten und Arbeiter erbringt und (2) überbetriebliche Leistungen des Bergbaus. Daher werden die Höchstbeträge zukünftig auf den Höchstbetrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung begrenzt (ab 2015: 22.172 Euro / 18.898 Euro (in den Neuen Bundesländern) für alleinstehende Versicherte statt bisherige Höchstgrenze von 20.000 Euro).
 
Anwendung ab dem 1. Januar 2015 (Art. 16 Abs. 2 ZollkodexAnpG).
 
 
zuletzt aktualisiert am 28.01.2015

Themenspecial

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Hans Weggenmann

Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Geschäftsführender Partner

+49 911 9193 1050

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu