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veröffentlicht am 22. Februar 2023 | Lesedauer ca. 3 Minuten
Durch Beschluss der EU-Mitgliedsstaaten wurden am 14. Februar 2023 vier neue Gebiete zur Liste nicht-kooperativer Jurisdiktionen hinzugefügt. Hiervon betroffen sind neben Russland die Britischen Jungferninseln, Costa Rica und die Marshallinseln. Mit der Aufnahme auf die Liste sind für Geschäftsbeziehungen zu diesen Staaten eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, erweiterte Quellensteuerpflichten, ein Dividendenfreistellungs- und Betriebsausgabenabzugsverbot, gesteigerte Mitwirkungs- und DAC 6-Anzeigepflichten zu beachten.
Helge Masannek
Rechtsanwalt, Steuerberater
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Helena Grützner, M.Sc.
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