EU verschärft Russland-Sanktionen mit 16. Sanktionspaket

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 3. März 2025 | Lesedauer ca. 3 Minuten

 

Mit dem sogenannten 16. Sanktionspaket (Verordnung (EU) 2025/395) hat die Europäische Union ihre Sanktionen gegen Russland weiter verschärft. Die neuen Maßnahmen betreffen insbesondere Exportverbote für Dual-Use-Güter, Software und Technologie, Einschränkungen im Finanz- und Transportsektor sowie striktere Regelungen gegen die Umgehung von Sanktionen. Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Russland oder mit Geschäften, die einen direkten oder indirekten Russland-Bezug aufweisen, sollen diesbezüglich dringend ihre Sanktions-Compliance-Prozesse überprüfen und anpassen, um das Risiko von Sanktionsverstößen – und den damit verbundenen schwerwiegenden Folgen – zu vermeiden.​


Wesentliche relevante Neuregelungen

​Die neuen Sanktionen beinhalten eine erhebliche Ausweitung der Exportverbote. So dürfen insbesondere CNC-Maschinen, spezielle Chemikalien sowie Software für Industriedesign nicht mehr nach Russland geliefert werden. Des Weiteren wurden Transaktionsverbote für Kreditinstitute und Finanzinstitute eingeführt, die Kryptowertedienste anbieten, die zur Umgehung von Sanktionen dienen. Zudem gibt es Einschränkungen für Finanzdienstleister außerhalb der EU, die Russland durch alternative Zahlungssysteme unterstützen. 

Die EU beschränkt zudem russische Beteiligungen an europäischen Transportunternehmen auf maximal 25 %. Darüber hinaus sind zukünftig Bau- und Ingenieurdienstleistungen für russische Infrastrukturprojekte untersagt. Der Energiesektor wird weiter eingeschränkt, insbesondere durch das Verbot der temporären Lagerung russischen Rohöls in der EU. Besonders betroffen ist auch der Mediensektor in Gestalt der Sanktionierung von acht russischen Kanälen.   

Das 16. Sanktionspaket fügt außerdem zwei neue Kriterien für die Listung von Einzelpersonen und Unternehmen hinzu. Diese betreffen zum einen diejenigen, die den Betrieb unsicherer Öltanker unterstützt haben, und zum anderen diejenigen, die Teil des russischen Militär-Industrie-Komplexes sind, ihn unterstützen oder von ihm profitieren. Diese Maßnahmen sollen Russlands Einnahmen weiter reduzieren, die Umgehung der Sanktionen erschweren und den wirtschaftlichen sowie militärischen Druck auf Russland erhöhen. 

Erhöhte Sorgfaltsanforderungen bei Auslandsbeteiligungen

​Von besonderer Bedeutung für alle EU-Unternehmen mit direkter der indirekter Beteiligung an Unternehmen im EU-Ausland, die nicht direkt den EU-Sanktionen unterliegen, ist die Vorgabe, wonach entsprechende EU-Unternehmen verpflichtet sind, nach bestem Bemühen („best efforts“) sicherzustellen, dass ihre Geschäftspraktiken mit den geltenden Sanktionsvorschriften in Einklang stehen. Dies bedeutet, dass Unternehmen nicht nur die für Sie direkt geltenden Regelungen einhalten müssen, sondern auch in der Lage sein müssen nachzuweisen, dass sie alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um Verstöße gegen Sanktionen zu verhindern. Dazu gehört eine verstärkte Prüfung von Lieferketten, detaillierte Dokumentationen von Geschäftstransaktionen sowie proaktive Maßnahmen zur Risikominimierung.

Einordnung zu bisherigen Sanktionsmaßnahmen

​Seit 2014 setzt die EU kontinuierlich Sanktionen gegen Russland durch, insbesondere nach der Annexion der Krim und dem Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022. 

Die aktuellen Maßnahmen gehören zu den umfassendsten Sanktionspaketen, die die EU bisher verabschiedet hat. Sie zielen darauf ab, Russlands wirtschaftliche und militärische Handlungsfähigkeit weiter einzuschränken und die Umgehung bestehender Restriktionen zu verhindern.

Sonstige Änderungen 

​Es wurden neben den erweiterten restriktiven Maßnahmen auch weitere Änderungen eingeführt. Dazu gehört der Ausschluss einer Reihe russischer Banken vom SWIFT-System. Zudem wurden 74 Schiffe der sogenannten russischen „Schattenflotte“ sanktioniert, und es gibt Einschränkungen für Drittstaaten, die Finanzdienstleistungen zur Umgehung der Sanktionen nutzen. Ein direktes Importverbot für russisches Primäraluminium wird schrittweise bis 2026 eingeführt. 

53 neue Unternehmen, die Russlands Militärindustrie unterstützen oder Sanktionen umgehen, wurden auf die Sanktionsliste gesetzt, darunter 34 aus Drittstaaten wie China, Indien, Kasachstan und die Türkei. Zudem ist es verboten, Transaktionen mit russischen Häfen und Schleusen durchzuführen. Außerdem wurde ein Verbot von Bau- und Ingenieurdienstleistungen für russische Infrastrukturprojekte eingeführt.“

Konsequenzen und Reaktionsempfehlungen

​Unternehmen sollten ihre Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen in Russland und in Drittstaaten, die vorzugsweise für Sanktionsumgehungsgestaltungen genutzt werden, vor dem Hintergrund gestiegener Sorgfaltspflichten genau überprüfen. 

Dies beinhaltet auch eine Überprüfung von Lieferketten und Finanztransaktionen. Die unternehmensinterne Compliance-Prozesse sollten überprüft und aktualisiert werden – ggf. auch mit externer Unterstützung – um potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren. Banken und Finanzinstitute stehen insbesondere vor neuen Herausforderungen bei der Einhaltung verschärfter Sorgfaltspflichten. 

Der Transportsektor muss sich auf strengere Vorschriften einstellen – konkret im Hinblick auf Sanktionen gegen Fluggesellschaften aus Drittstaaten, die mit russischen Airlines kooperieren. 

Weblinks 

Ratsbeschluss (GASP) 2025/394: [ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/394/oj​]

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