Der Nachfolgeprozess: Perspektiven und aktuelle Herausforderungen der Unternehmensnachfolge

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veröffentlicht am 15. November 2017


Interview mit Prof. Christian Rödl (geführt von Elke Volland)


 

Sehr geehrter Prof. Rödl, ich möchte mit einem häufig genutzten Zitat beginnen: „Der größte Vorteil eines Familienunternehmens ist die Familie, die größte Gefahr für ein Familienunternehmen ist die Familie". Welche Chancen und Risiken birgt die Nachfolge innerhalb der Familie?

Zunächst einmal gibt es mehrere Möglichkeiten der Nachfolge außerhalb der Familie:
  • Verkauf,
  • Börsengang sowie
  • Einbringung in eine Stiftung.

   

Das alles darf kein Tabu sein; darüber muss man nachdenken. Die besonders enge wechselseitige Bezieh­ung zwischen Unternehmen und Familie, die Chancen einer starken Familie, aber auch die Bedrohung des Unternehmens durch familiäre Konflikte zeigen sich besonders deutlich und besonders intensiv bei der Unternehmensnachfolge. Die Verbindung der womöglich schon über Generationen bewährten unterneh­merischen Gene, die Überzeugung von den guten Genen, mit der Ratio der kaufmännischen Unternehmens­führung kann eine große Chance sein für den Generationswechsel.

   

Was sind die aktuellen Herausforderungen der Unternehmensnachfolge?

Die wesentlichen Herausforderungen sind die gleichen wie bei der letzten Generationennachfolge, die also schon der Senior in der damals anderen Rolle kennenlernen durfte – und sie werden wohl auch auf Dauer die gleichen bleiben. Manche Herausforderungen sind aber durch gesellschaftliche Entwicklungen seit der letzten Generationennachfolge doch in mancherlei Hinsicht besonders geprägt.
 

Herausforderung: Die Planung der Nachfolge

Der Unternehmer muss sich überhaupt einmal mit dem Thema seiner eigenen Nachfolge befassen. Er muss sie planen. Der Unternehmer erstellt Businesspläne, jährliche Budgets (GuV, Bilanz, Liquidität, Investi­tionen, Personalplanung) – Nachfolgeplanung ist mindestens genauso wichtig.


Der Übergeber, die Senior-Generation, kann ihr eigenes unternehmerisches Lebenswerk durch die erfolgreiche Nachfolge vollenden. ABER: Die misslungene Nachfolge kann dazu führen, dass ein bisher erfolgreiches Unternehmen vernichtet wird.


Die Planung erfordert ausreichend Zeit und Vorlauf:
  • sicherlich auch wegen der rechtlichen und steuerlichen Umsetzung,
  • v.a. aber wegen der erforderlichen Gespräche in der Familie und mit den Führungskräften.


Größte Herausforderung: Auswahl des Nachfolgers

Wenn die Aufgabe an einen Headhunter übertragen werden würde, würde sie wie folgt oder ähnlich lauten: „Für mein Unternehmen brauche ich den perfekten Chef, bestens ausgebildet, sozial hochkompetent und emotional intelligent, empathisch, starke Führungspersönlichkeit, visionär, hervorragender Techniker oder Kaufmann, international ausgebildet, mehrsprachig, dem Wettbewerb haushoch überlegen. Zur Auswahl stelle ich Ihnen: meinen Sohn und meine Tochter.” Das ist eine schwierige Aufgabe für jeden Personalberater!


Eine erfreuliche gesellschaftliche Entwicklung ist, dass Frauen heute (fast) genauso als Nachfolgerinnen in Frage kommen wie Männer. Sie sind vollwertige Alternativen nicht nur für „typische Frauenressorts” (Personal, Marketing), sondern auch für die Nr. 1-Position. Das ist eine sehr begrüßenswerte aktuelle Entwicklung: Dadurch verdoppelt sich der Pool der möglichen Nachfolger!


Die Fähigkeit der eigenen Kinder zur Nachfolge abzuschätzen, ist oft sehr schwierig. Zu beurteilen sind neben den formalen auch die menschlichen Qualifikationen. Eltern sind oft nicht subjektiv, z.T. zu optimistisch, z.T. zu skeptisch. Deshalb ist es wichtig, die Situation mit den engsten Vertrauten, die eine etwas objektivere Perspektive einnehmen können, zu besprechen. Keinesfalls aber sollte die Auswahl des Nachfolgers im weiteren Kreis des Unternehmens thematisiert werden, da sonst die Gefahr der Beschädigung besteht. Denn wenn schon der Senior daran zweifelt ….

 

Was ist Ihr Rat, wenn mehrere Nachfolger vorhanden oder denkbar sind?

Unternehmer müssen in vielen Situationen Entscheidungen treffen. So auch bei der Frage, wer der richtige Nachfolger ist, wenn mehrere vorhanden oder denkbar sind. Dabei sind folgende Punkte nach meiner Auffassung wesentlich:
  • Einer muss das Sagen haben: Das ist eine schwierige familiäre Entscheidung der Eltern, aber wichtig für das Unternehmen – sei es auch nur durch eine goldene Stimme in der Gesellschafterversammlung
  • Unterschiedliche Rollen: Nachfolger können unterschiedliche Rollen einnehmen, wie etwa Gesellschafter-Geschäftsführer und nicht im Unternehmen tätiger Gesellschafter. Typische Konfliktpotenziale, die hier zu lösen sind, sind oftmals die Geschäftsführer-Vergütung oder die gesellschaftliche Position des Junior-Gesellschafter-Geschäftsführers als Chef des Familienunternehmens.
  • Abfindung der Geschwister: Abfindung kann mit Privatvermögen bzw. unterschiedlicher Beteiligung an unternehmerischer Holding und Privatvermögensholding stattfinden. Allerdings ist hier das Konfliktpotenzial besonders groß, wenn der Nachfolger als Unternehmer sehr erfolgreich ist und die Abfindung im Nachhinein als zu gering erscheint.
  • Eine der schwierigsten Fragen ist die der „Gerechtigkeit”. Dieser Begriff ist oft sehr subjektiv geprägt. Insbesondere wenn auf Seite der potenziellen Nachfolger wenig Verständnis für die Flüchtigkeit und Volatilität unternehmerischer Bewertungen besteht. Denn 10 Mio. Euro in Immobilien ist etwas anderes als ein Unternehmen, das 10 Mio. Euro Wert ist.


Wie können sich potenzielle Nachfolger auf die Unternehmensnachfolge vorbereiten und wie kann eine gewisse Übergangszeit, also evtl. ein Nebeneinander von Senior- und Juniorgeneration aussehen?

Für die Vorbereitung auf die Unternehmensnachfolge gibt es kein Patentrezept. Manche befürworten eine Vorbereitung im eigenen Unternehmen. Viele meinen, dass der potenzielle Unternehmensnachfolger erst einmal woanders Erfahrungen sammeln sollte. Es gibt viele Argumente in die eine oder andere Richtung. Manche haben Angst, dass es dem Nachfolger woanders dann doch so gut gefällt, dass er dort bleibt. Die Angst sollte nicht bestehen. Stattdessen ist ein gesundes Selbstbewusstsein für das eigene Unternehmen gefragt.


Ideal ist es, wenn für eine gewisse Übergangszeit der Senior und der Junior gleichzeitig im Unternehmen tätig sein können. Das funktioniert selbstverständlich nur bei einer gut geplanten Nachfolge. Viele sagen, die Übergangszeit sollte möglichst kurz sein. Allerdings meine ich, dass bei größeren Unternehmen auch eine lange Zeit, in der beide im Unternehmen sind, gut lösbar ist. Wichtig dabei ist, dass der Junior ein eigenes, herausforderndes Aufgabenfeld hat, in dem er sich entfalten kann. Wichtig ist es auch, Klarheit über die Rollen zu schaffen, die Dauer der Übergangszeit, ggf. auch zeitlich gestaffelt, im Vorhinein im Zuge der Nachfolgeplanung festzulegen und die Disziplin aufzubringen, sich an diese Vereinbarungen zu halten.

 

Neben Ihrer Rolle als Unternehmer nehmen Sie ja auch die Perspektive als Rechtsanwalt und Steuerberater ein. Was sind rechtliche und steuerliche Hürden bei der Unternehmensnachfolge?

Sie dürfen die Entscheidung des Unternehmers nicht bestimmen, sondern müssen bewältigt werden.


Das Erbschaftsteuergesetz gewährt eine Verschonung für Betriebsvermögen und Gesellschaftsanteile, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Regelungen sind im Vergleich zu früher zwar kompli­zierter geworden, jedoch kann bei einer vorausschauenden Planung die Verschonung für Betriebsvermögen weiterhin erreicht werden.


Ein wesentlicher Aspekt ist, dass sog. Verwaltungsvermögen im Unternehmen zum Übertragungsstichtag schädlich sein kann. Denn der Nettowert des Verwaltungsvermögens abzüglich eines sog. Schmutzzu­schlags unterliegt der definitiven Erbschaftsbesteuerung. Zum Verwaltungsvermögen zählen z.B. an Dritte vermietete Grundstücke, Kunstgegenstände, Wertpapiere oder schädliche Finanzmittel.


Für Großerwerbe im Wert von mehr als 26 Mio. Euro schmilzt die Verschonung ratierlich ab bzw. muss der Erwerber sein verfügbares Vermögen zu 50 Prozent einsetzen, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen; der Rest der Steuer wird ihm erlassen. Durch eine Vielzahl von gesetzlichen Fristen soll Gestaltungsmissbrauch verhindert werden. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Fristen und sonstigen Begünstigungsvoraus­setzungen des Erbschaftsteuergesetzes die Nachfolgeplanung beeinflussen. Die Nachfolgeplanung darf sich aber nicht ausschließlich an steuerlichen Kriterien ausrichten, auch wenn die drohende Erbschaftsteuer mehr denn je eine Bedrohung für das Unternehmen und künftige Investitionen sein kann.


Selbstverständlich sollte jeder Unternehmer ein Testament haben und für den Erbfall gerüstet sein. Wichtig dabei ist, dass das Testament mit dem Gesellschaftsvertrag abgestimmt ist. Doch nicht nur für den Erbfall ist Vorsorge zu treffen. Auch für den Fall der Handlungsunfähigkeit z.B. bei einem schweren Unfall oder einer Krankheit sollten Unternehmer durch Vollmachten, insbesondere auch eine Vorsorgevollmacht sicherstellen, dass die Aktivitäten des Unternehmens oder des sonstigen Vermögens nicht stillstehen oder gar durch einen vom Gericht bestellten (fremden) Betreuer bestimmt werden.


Das bedeutet, das Thema Nachfolge rechtzeitig aktiv anzugehen, auch wenn es für viele eine Thematik ist, die sie gerne vor sich herschieben?

Eine gelungene Nachfolge ist oftmals das Resultat aus Schenkungen zu Lebzeiten und darauf aufbauend die Gestaltung des Nachfolgekonzepts für den Todesfall. Das ist nach wie vor in den meisten Fällen der Königsweg. Denn auf diese Weise gelingt es, die Steuerbelastung beim Übergang des Lebenswerks zu minimieren und sonstige unliebsame Vermögensabflüsse und Erbstreitigkeiten zu vermeiden.


Herzlichen Dank!


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