Bauliche Veränderungen im WEG-Recht

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​​​​​​​​veröffentlicht am ​4. Februar 2025​


Bauliche Veränderungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind ein häufig diskutiertes Thema, das sowohl rechtliche als auch praktische Herausforderungen mit sich bringt. Seit der WEG-Reform im Jahr 2020 gibt es wichtige Änderungen, die das Verfahren für solche Veränderungen vereinfachen und klären. In diesem Beitrag werden wir die Grundlagen baulicher Veränderungen im WEG-Recht erläutern.


​Was sind bauliche Veränderungen?

Bauliche Veränderungen sind Maßnahmen, die über die ordnungsgemäße Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgehen. Sie umfassen Modernisierungen, Umbauten oder Anbauten, die das Erscheinungsbild oder die Funktionalität des Gebäudes verändern. Beispiel hierfür sind der Einbau von Aufzügen, die Installation von Solaranlagen oder der Anbau von Balkonen.


Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für bauliche Veränderungen sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgelegt. Insbesondere § 20 WEG regelt, wie solche Veränderungen beschlossen und durchgeführt werden können.
Bauliche Veränderungen müssen durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung genehmigt werden. Seit der Reform 2020 genügt eine einfache Stimmenmehrheit für die Beschlussfassung. Privilegierte Maßnahmen, wie der Einbau von Ladestationen für Elektroautos oder Maßnahmen zur Barrierefreiheit, können ohne Mehrheit verlangt werden. 


Kostenverteilung

Die Kosten für bauliche Veränderungen werden in der Regel von den Eigentümern getragen, die der Maßnahme zugestimmt haben. Bei privilegierten Maßnahmen trägt der Initiator die Kosten allein.
 

Praktische Umsetzung

Um eine bauliche Veränderung umzusetzen, sollten Wohnungseigentümer folgende Schritte beachten:  
                                                                  
  • Vorbereitung: Eine detaillierte Planung und Kostenschätzung der Maßnahme ist erforderlich.   
  • Beschlussvorlage: Die geplante Veränderung muss als Beschlussvorlage bei der WEG-Verwaltung eingereicht werden.  
  • Eigentümerversammlung: Die Abstimmung erfolgt in der Eigentümerversammlung, wobei die Maßnahme auf der Tagesordnung stehen muss.   
  • Beschlussfassung: Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht für die Genehmigung aus.


Fazit

Bauliche Veränderungen in einer WEG erfordern sorgfältige Planung und Abstimmung mit den anderen Eigentümern. Durch die WEG-Reform 2020 sind die Verfahren vereinfacht worden, was es Wohnungseigentümern erleichtert, notwendige oder wünschenswerte Veränderungen umzusetzen. Dennoch bleibt es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten, um Konflikte zu vermeiden und die Interessen aller Beteiligten zu schützen.

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Ester Thanner LL.M.

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Wirtschaftsmediatorin (MuCDR), Zertifizierte Mediatorin

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