Überblick über die jüngsten steuerlichen Entwicklungen in Litauen

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veröffentlicht am 17. Dezember 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Das Jahr 2021 wird für Steuerzahler mehr Aufmerksamkeit seitens der Steuerbehörden bedeuten, die wahrscheinlich anfangen werden, neue Möglichkeiten wie zum Beispiel SAF-T-Prüfungen zu nutzen. Die steuerlichen Entwicklungen in Litauen, wie v.a. die Körperschaftsteuer oder Mehrwertsteuer werden nun genauer betrachtet.

  

  

Positive Wirtschaftsprognosen und wachsendes BIP zu Jahresbeginn 2020 wurden durch die Corona-Pandemie zunichte gemacht. Die hereinbrechende Krise bedeutete eine enorme Herausforderung auch für die Steuerbehörden, die als Subventionsgeber fungierten und Steuervergünstigungen für über 100.000 Unternehmen in ganz Litauen gewährten. Tausende Unternehmen wurden in die Liste der von der Pandemie negativ betroffenen Unternehmen aufgenommen und durften Steuerzahlungen, einschließlich Mehrwertsteuer, bis zum Ende der Extremsituation aufschieben. Mehr als 6.000 Unternehmen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Obwohl es sich um eine vorübergehende Maßnahme handeln sollte, wurde der gesetzliche Notstand verlängert, und die Steuerbehörden haben damit begonnen, mit den Steuerzahlern Kontakt aufzunehmen und die Unternehmen zu ermutigen, den Steueraufschub nicht zu nutzen und die ausstehenden Steuerbeträge ohne weitere Verzögerungen zu zahlen.

Unabhängig von der Corona-Krise sind seit 2020 alle litauischen Unternehmen verpflichtet, den Steuerbehörden auf Anfrage einen SAF-T-Bericht vorzulegen. Ein SAF-T-Bericht ist eine Standarddatei, die Buchhaltungsdaten enthält, die aus dem Buchhaltungsinformationssystem des Unternehmens exportiert werden. Trotz der Verpflichtung, die Möglichkeit zu haben, die erforderlichen SAF-T-Berichte zu erstellen, ist es für viele Unternehmen aufgrund der Komplexität der Daten und der von den Steuerbehörden geforderten Datenstruktur immer noch eine große Herausforderung, dies zu tun.

Steuerliche Entwicklungen in Litauen – Körperschaftsteuer

In den letzten Jahren hat das litauische Ministerium für Wirtschaft und Innovation zahlreiche steuerliche Anreize geschaffen, um ausländisches Kapital in Form von Greenfield- und Brownfield-Investitionen anzuziehen, indem die Investoren von der Körperschaftsteuer für ein Jahrzehnt befreit werden, zusätzlich zu weiteren staatlichen Subventionen. Das Funktionieren solcher Anreize zeigt sich, dass weltweit führende Unternehmen in Litauen aktiv wurden. 

Vor diesem Hintergrund kündigte Litauen einen neuen zusätzlichen Steueranreiz an: 20 Jahre Steuerbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen für Großinvestitionen von über 10 Millionen Euro ab 2021.
Eine Reihe von Unternehmen, die Investitionen in dieser Höhe vor 2021 getätigt haben, kommen nur in den Genuss von 10 Jahren Steuerbefreiung. Es bleibt abzuwarten, ob die 20-Jahre-Vergünstigungen auch auf bereits bestehende Unternehmen ausgedehnt werden, um die Wettbewerbsvorteile für neue Unternehmen zu verringern. Andere Körperschaftsteueranreize sind für Entwicklung und Innovation gedacht, z.B. F&E-Anreize, Impulse für Investitionsprojekte, die einen doppelten oder dreifachen Abzug der damit verbundenen Kosten vom steuerpflichtigen Gewinn ermöglichen. Diese Anreize sind immer noch in Kraft und sollten in nächster Zeit nicht abgeschaltet werden.

Mehrwertsteuer

Wie für die anderen EU-Länder wird das Jahr 2021 auch für Litauen zahlreiche Veränderungen in Bezug auf Fernverkäufe und Besteuerung ausländischer Marktplätze bringen. So wird in Litauen im Juli 2021 die neue Umsatzsteuer Mini-One-Stop-Shop (MOSS) eingeführt.

Darüber hinaus können Steuerzahler ab 2021 schneller eine Mehrwertsteuerrückerstattung beantragen, ohne 6 Monate warten und ihre Gelder einfrieren zu müssen. Nichtsdestotrotz kann die Prüfung des Mehrwertsteuer-Rückerstattungsantrags weiterhin viel Zeit in Anspruch nehmen, da die Frist der Steuerbehörden leicht verlängert werden kann.

Im Vorjahr scheiterten mehrere von litauischen Parlamentariern initiierte Anträge für die Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes für Arzneimittel, Catering-Dienstleistungen und Zeitschriften. Bereits in den Jahren zuvor waren zahlreiche Versuche gescheitert. 2021 könnte diesbezüglich eine Änderung eintreten, hatte doch Litauens neue Premierministerin Ingrida Šimonytė den Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes für einen 9-Prozent-Steuersatz für die Gastronomie – mit Ausnahme für alkoholische Getränke – mitunterzeichnet und ist die Gastronomie doch eine am stärksten unter der Corona-Krise leidende Branche.

Kontrollierte Transaktionen unter genauerer Beobachtung

Wenn die kontrollierte Transaktion oder die Summe der kontrollierten Transaktionen während eines Geschäftsjahres 90.000 Euro pro verbundener Partei übersteigt, ist eine Verrechnungspreisdokumentation notwendig. In der Zentralstelle der litauischen Steuerbehörden ist eine separate Abteilung ausschließlich auf Verrechnungspreise spezialisiert. 

Gegenwärtig sind die bemerkenswertesten Risikotransaktionen diejenigen, die verschiedene Arten von Dienstleistungen, Managementgebühren oder Finanzinstrumente betreffen. Die Steuerbehörden prüfen in der Regel zinslose oder zinsgünstige Darlehenstransaktionen. Die Steuerbehörde verwendet hierbei eine Reihe von Methoden, wobei der Schwerpunkt nicht nur auf den Preisaufschlägen liegt, sondern auf dem Nachweis der tatsächlichen Leistung (Substanz) einer Dienstleistung. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Steuerbehörden der vom Unternehmen durchgeführtedurchgeführten Benchmarking-Analyse – der gewählten Suchstrategie, den ausgewählten und abgelehnten Unternehmen – große Aufmerksamkeit widmen.

Verpackungsteuer für Fernverkäufer

Eine Geschäftstätigkeit in Litauen oder sogar der Online-Verkauf von Waren und deren Versand nach Litauen kann zu einer Verpackungssteuerpflicht für ausländische Unternehmen in Litauen führen. Gemäß den Richtlinien des Umweltministeriums der Republik Litauen, die auf dem Gesetz über Umweltverschmutzungsteuer basieren, gelten Fernverkäufer (Unternehmen, die Waren online an litauische Kunden verkaufen) für die Zwecke der Verpackungsberichterstattung als Importeure von Waren und können der Verpackungssteuerpflicht unterliegen, wenn die Menge der Verpackung 0,5 Tonnen übersteigt. 

Selbst wenn die Menge der an den Binnenmarkt gelieferten Verpackungen 0,5 Tonnen nicht überschreitet, müssen ausländische Fernverkäufer, die in Litauen für die Mehrwertsteuer registriert sind, vierteljährlich eine Liste der steuerpflichtigen Verpackungen, die über das Einheitliche Informationssystem zur Führung von Produkt-, Verpackungs- und Abfallregistern (GPAIS) nach Litauen gebracht werden, online melden. Daher ist eine genaue Aufzeichnung der nach Litauen gebrachten Verpackungen sehr wichtig.
Die meisten Unternehmen, die über dem Schwellenwert von 0,5 Tonnen liegen, entscheiden sich in der Regel für den Abschluss einer Vereinbarung mit einem Abfallentsorgungsunternehmen, da der Verwaltungsaufwand wesentlich geringer und die Kosten im Vergleich zu den Steuersätzen angemessen sind.
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