Frauenquote – Mehr Frauen in Führungspositionen

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veröffentlicht am 12. August 2021 | Lesedauer ca. 1 Minute

   

Am 12. August 2021 tritt das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) in Kraft.
        

Der Gesetzgeber hat festgestellt, dass nur die fixe Aufsichtsratsquote zu einer erheblichen Steigerung des durchschnittlichen Frauenanteils in Aufsichtsräten geführt hat. Frauen sind in Vorständen, für den es bislang keine gesetzliche Mindestbeteiligung gibt, unterrepräsentiert. Außerdem wurde ermittelt, dass eine große Anzahl an Unternehmen, für den Frauenanteil im Vorstand als Zielgröße eine Null setzt, was bedeutet, dass keine Frau für das Organ eingeplant wird.

   

Allerdings gilt die Neuregelung nur sofern folgende drei Kriterien erfüllt sind:

  

  • das Unternehmen muss börsennotiert sein, d.h. dessen Aktien müssen an einem regulierten Markt zum Handel zugelassen sein;
  • das Unternehmen muss der Mittbestimmung unterliegen, d.h. es muss entweder dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG), dem Montan-Mitbestimmungsgesetz (Montan-MitbestG) oder dem Montanmitbestimmungsergänzungsgesetz (MitbestErgG) unterfallen; und
  • der Vorstand des Unternehmens muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen.

 

Sind diese Kriterien erfüllt, so hat mindestens ein Vorstandsmitglied weiblich zu sein.

  
Derzeit betrifft diese Regelung jedoch lediglich rund 66 Unternehmen, von denen aktuell 21 kein weibliches Vorstandsmitglied haben.

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