Perspektiven der Bioenergie

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Zwar ist die Bioenergie neben der Geothermie die einzige regenerative Energiequelle, die eine schwankende Stromproduktion aus Wind und Sonnenenergie ausgleichen kann, jedoch hat die Bioenergiebranche selbst enorme Schwankungen zu verkraften. In Deutschland hat sich infolge des EEG 2014 nach starken Jahren bereits ein Rückgang der Anlagenzubauten abgezeichnet; dass die Branche jedoch einen Totalausfall vermelden muss, haben die wenigsten erwartet. Schafft das EEG 2017 einen Ausweg aus dieser desaströsen Situation? Das Ausschreibungsmodell lässt zumindest hoffen. Auch über den deutschen Tellerrand hinaus lohnt der Blick, denn andernorts kann die Bioenergie ihre Stärken ausspielen.


Situation in Deutschland

Noch vor wenigen Jahren konnte sich die Bioenergiebranche in Deutschland der Unterstützung der Regierung sicher sein. Das EEG 2012 enthielt Vergütungssätze für die Stromeinspeisung aus Bioenergie, die zwar keine Goldgräberstimmung entfachten, aber durchaus Luft für die Entwicklung neuer Projekte ließen. Den weiteren Ausbau der Bioenergie brachte indes die im Jahr 2014 in Kraft getretene Novelle des EEG nahezu zum Erliegen. Der neu eingeführte „Ausbaukorridor” von 100 MW war nicht relevant, denn die Vergütungssätze haben neue Projekte in diesem Umfang schlicht nicht zugelassen.

Rein numerisch betrachtet sind zwar einige Neuprojekte zu verzeichnen, sie betreffen in erster Linie jedoch die sog. „Gülle-Kleinanlagen” (80 Prozent Gülleeinsatz bis zu einer elektrischen Leistung von 75 kW). Die Vergütungssätze dieser Anlagenklasse werden mit 23,14 ct/kWh auch künftig Neuanlagen ermöglichen.

Obwohl noch nicht alle Auswirkungen abschätzbar sind, wird das EEG 2017 keinen neuen Boom in der Branche verursachen. Eine verbesserte Perspektive könnte sich für Anlagen mit günstigen Gestehungskosten ergeben, die im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens wettbewerbsfähige Preise anbieten können.

Das Ausschreibungsverfahren findet für Anlagen ab 150 kWel Anwendung. Projektentwicklungen kleinerer Neuanlagen (<150 kWel) müssen prüfen, ob mit 13,32 ct/kWh ein wirtschaftlicher Betrieb darstellbar ist. Größere Anlagen können sich ab 2017 an mehreren Ausschreibungsrunden mit einem Vergütungssatz (anzulegender Wert) beteiligen, der allerdings für Neuanlagen auf 14,88 ct/kWh und für Bestandsanlagen auf 16,90 ct/kWh begrenzt ist. Da zum Ersten die Vergütung auf die halbe maximale Bemessungsleistung beschnitten ist und zum Zweiten mit z. B. der vorab vorzulegenden Genehmigung und den Einsatzstoffvorgaben weitere Hürden im Ausschreibungsverfahren bestehen, scheint die Bioenergie trotz einer neuen Perspektive für Bestandsanlagen wenig Wachstumspotenzial aufzuweisen. Ob diesmal der Ausbaupfad in Höhe von 150 MW (2017–2019) bzw. 200 MW (2020–2022) zum Tragen kommen wird, darf jedenfalls noch bezweifelt werden.


Chancen im europäischen Ausland

Europaweit sind grundsätzlich noch Anlagenzuwächse zu verzeichnen. Dabei werden die stark rückläufigen Zahlen aus Deutschland nur zum Teil durch das Wachstum anderer europäischer Märkte kompensiert.
















 







Ein Fokus soll europaweit – wie auch hierzulande – auf der Vergärung von Bioabfällen liegen. Da jedoch die Stoffströme häufig bereits einer Verwertung (z. B. Verbrennung oder Kompostierung) zugeführt werden, sind Neuprojekte nur in wenigen Fällen möglich. Vor einem Jahr wurden in Frankreich große Pläne verkündet, die Bioenergie intensiv zu fördern und ein Wachstum von ca. 100 Anlagen (Stand 2015) auf über 1.000 Anlagen zu ermöglichen. Neben der geplanten Anhebung der Fördersätze sind aktuell umfangreiche Steuerbefreiungen (Taxe Foncière, CFE- und CVAE) für Biogasanlagen vorgesehen. Seit Februar 2016 ist in Frankreich zudem ein Ausschreibungsmodell für Holzbiomasse- und Biomethan-Anlagen in Kraft. Pro Jahr werden Fördergelder für 50 MW Erzeugungsleistung aus Anlagen auf Holz-Basis und für 10 MW aus Biomethananlagen vergeben. Es bleibt jedoch noch abzuwarten, ob die Planzahlen in Frankreich dadurch erreicht werden.

Der Trend zu Ausschreibungsprogrammen anstelle fixierter FiT (Feed-in-Tarife) für Erneuerbare Energien ist EU-bedingt in nahezu allen Ländern mit Fördersystemen zu beobachten. Zudem soll die Bioenergiebranche häufiger einen Beitrag zur Sektorkopplung und zur Bereitstellung flexibler Stromerzeugung leisten. Die Fördermechanismen sind bereits implementiert, doch lassen historisch niedrige Strompreise und die dadurch bedingten niedrigen Spreads zwischen Niedrigpreis- und Hochpreisphasen oftmals kein Business Case mit rentierlichem Ergebnis zu.


Fazit

Starke Wachstumszahlen sind in Deutschland und im europäischen Ausland nur bedingt zu erwarten. Interessant sind nach wie vor Bestandsprojekte, insbesondere im Hinblick auf das deutsche Ausschreibungsmodell, denn dadurch erhalten auch Bestandsanlagen eine Perspektive für die Zeit nach Ablauf des regulären Vergütungszeitraumes. Die Trumpfkarten der Bioenergie, z. B. steuerbare flexible Stromproduktion, Wärmeerzeugung und Regelleistung, können hierzulande leider kaum ausgespielt werden. Vielleicht sollte der Blick der Branche noch weiter in die Ferne gerichtet werden, denn in einigen Schwellenländern sind eine gesicherte Stromerzeugung, die Düngemittelbereitstellung, eine verlässliche Kühlung oder die Netzersatzleistung mehr wert als die Vergütungssätze des EEG.


zuletzt aktualisiert am 05.10.2016

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Benjamin Hufnagel

Wirtschaftsingenieur (B.Eng.), M.A. Europäische Energiewirtschaft

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