Ausschreibungen über Strom aus Erneuerbaren Energiequellen

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Nach mehreren Jahren Vorbereitung starten am 30. Dezember 2016 in Polen die ersten Ausschreibungen über Strom aus Erneuerbaren Energiequellen (EE).

Die Ausschreibungen werden ab 6 Uhr morgens bis 17 Uhr nachmittags aufgrund einer Ordnung, die die polnische Energieregulierungsbehörde [poln. Abkürzung URE] Ende November dieses Jahres veröffentlicht hat, durchgeführt. Die Teilnahme wird über ein Internet-Auktionsportal möglich sein. Die Anmeldung bei diesem Internet-Auktionsportal ist seit dem 12. Dezember möglich. Ab diesem Zeitpunkt können die Erzeuger, die an der Ausschreibung teilnehmen wollen, ihre Konten anlegen und die Anlagen, für welche Angebote unterbreitet werden, registrieren.
Am 30. Dezember sollen vier Arten von Ausschreibungen durchgeführt werden:

 

  • für bestehende landwirtschaftliche Biogasanlagen mit installierter Leistung bis 1 MW (max. Ankaufsmenge: 2 113 887 MWh, max. Wert: 1 262 797 422 PLN);
  • für bestehende landwirtschaftliche Biogasanlagen mit installierter Leistung über 1 MW (max. Ankaufsmenge: 2 309 382 MWh, max. Wert: 1 365 351 905 PLN);
  • für neue Anlagen – sog. sonstige Anlagen – mit installierter Leistung bis 1 MW (insbesondere: Photovoltaik, Windenergie, einige Wasserkraftwerke) (max. Ankaufsmenge: 2 113 887 MWh, Max. Wert: 1 262 797 422 PLN);
  • für bestehende Anlagen mit installierter Leistung bis 1 MW, die das Kriterium des Nutzungsgrades in Bezug auf die installierte Leistung von mehr als 3504 MWh/MW/Jahr erfüllen und mit Emission unter 100 kg/MWh (max. Ankaufsmenge: 1 306 870 MWh, max. Wert: 538 297 239 PLN).

 

Die zuletzt genannte Ausschreibung ist insbesondere für Kleinwasserkraftwerke bestimmt, deren Eigentümer die Möglichkeit gewinnen, vom System der grünen Zertifikate zum Auktionssystem überzugehen.


Aufgrund der aktuellen Regeln gewinnen die Ausschreibung diejenigen Teilnehmer, die den niedrigsten Verkaufspreis für Strom anbieten – bis zur Ausschöpfung der Menge bzw. des Werts vom in der jeweiligen Ausschreibung zum Verkauf bestimmten Strom. Der während der Ausschreibung angebotene Preis wird im ganzen Unterstützungszeitraum gelten. Zusätzlich wird dieser inflationsindexiert.


Bieten mehrere Teilnehmer der Ausschreibung den gleichen Verkaufspreis für Strom an, so werden ihre Angebote nach der Reihenfolge der Versendung geordnet. Bei Änderungen der Angebote sind das Datum und die Uhrzeit der letzten Modifizierung maßgebend.
Neben einer Reihe von formellen Kriterien, die von dem in der Ausschreibung angebotenem Projekt (im Rahmen des Vorklassifizierungsverfahrens) zu erfüllen sind, muss sich das Projekt insbesondere in einem baureifen Stadium befinden und eine Netzanschlusszusage haben. Bei der Unterbreitung des Preisangebots über Strom haben die Investoren den maximalen Preis für die betreffende Technologie zu berücksichtigen – sog. Referenzpreis, der in der Verordnung des Energieministeriums bestimmt wurde und dessen Überschreitung den Ausschluss aus der Ausschreibung zur Folge haben wird.


Die Aufstellung der Referenzpreise für Ausschreibungen in 2016 wurde in der Verordnung des Ministers für Energie vom 27. Oktober 2016 über den Referenzpreis für Strom aus Erneuerbaren Energien im Jahre 2016 sowie über die für Erzeuger, die die Ausschreibungen 2016 gewonnen haben, geltenden Zeiträume, vorgesehen.

 

 


Abbildung: Referenzpreise (maximale Preise) neue Anlagen bis 1 MWp 

 

Die Energieregulierungsbehörde betont, dass ein Erzeuger im Rahmen einer Ausschreibung mehr als ein Angebot unterbreiten darf, sofern diese Angebote verschiedene EE-Anlagen desselben Erzeugers betreffen. Werden in der betreffenden Sitzung weniger als drei die Anforderungen aus dem EE-Gesetz erfüllenden Angebote unterbreitet, so kommt die Ausschreibung nicht zustande.


Gleichzeitig wollen wir Ihnen mitteilen, dass sich die Regierung auch eine Ausschreibung in 2017 vorbereitet. Vor Kurzem wurde ein Entwurf der Verordnung bezüglich der Ausschreibungen in 2017 veröffentlicht. Aus diesem geht hervor, dass in 2017 eine Energiemenge i.H.v. 4 725 000 MWh aus volatilen Anlagen eingekauft werden soll. Dies bedeutet, dass durch diese Ausschreibung ungefähr 300 MW an Leistung in PV entstehen könnte (4 725 000 / Wirkungsgrad - 1050 p.a. / 15 Jahre).

Kontakt

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Piotr Mrowiec, LL.M.

Attorney at Law (Polen)

Associate Partner

+48 58 5826 581

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