Rechtliche Grundlagen für die Förderung erneuerbarer Energien in Kasachstan

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​Kasachstan ist der erste Staat in Zentralasien, der im Jahr 2017 die Weltausstellung unter dem Motto „Future Energy” / „Energie der Zukunft” ausrichten wird. Die kasachische Regierung hat sich ambitionierte Ziele für die Implementierung erneuerbarer Energiequellen gesetzt. Dafür ist im Frühjahr 2013 „Das Konzept zum Übergang zur grünen Wirtschaft” erstellt worden, das bereits verabschiedet ist. Der nachfolgende Beitrag soll die rechtlichen Grundlagen der Förderung erneuerbarer Energieträger in Kasachstan beleuchten.

 

Kasachstan hat die Notwendigkeit der stärkeren Diversifikation seiner Wirtschaft erkannt und setzt nun auf den Hochtechnologiebereich mit Fokus auf die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien. Die hervorragenden Voraussetzungen, die das Land hierzu bietet, wird die Welt zur Expo 2017 selbst in Augenschein nehmen können. Das natürliche Potenzial des Landes ist enorm: Theoretisch sind pro Jahr 500 TWh aus Sonnenkraft, 110 TWh aus Windkraft und 626 TWh aus Wasserkraft wirtschaftlich nutzbar.
 

Die drei Säulen der Förderung erneuerbarer Energien

Grundsätzlich unterstützt Kasachstan Stromproduzenten, die erneuerbare Energiequellen verwenden. Neben festen Einspeisetarifen umfasst die Förderung vergünstigte Bedingungen für den Stromtransport und eine vollständige Kostenumverteilung auf die konventionellen Stromproduzenten.
 
Das neu geschaffene Finanz- und Abwicklungszentrum kauft den aus erneuerbaren Energien erzeugten Strom vollständig auf und veräußert diesen an die konventionellen Stromproduzenten weiter. Erst diese führen den Strom den Endverbrauchern zu.
 

1. Säule: Feste Einspeisetarife

Für den An- und Verkauf von erneuerbaren Energien hat Kasachstan die Einspeisetarife gesetzlich festgelegt. Zwischen dem Finanz- und Abwicklungszentrum und den Stromproduzenten abgeschlossene Kaufverträge, die auf vom Staat veröffentlichten Musterverträgen beruhen, gewährleisten die dauerhafte korrekte Umsetzung. Zwar ergeben sich aus den Verträgen einerseits umfassende dauerhafte Berichtspflichten, andererseits räumen sie den Stromproduzenten eine sehr kurze Kündigungsfrist von 30 Tagen ein. Ferner garantieren sie die dort fixierten Tarife für eine Laufzeit von 15 Jahren; in dieser Zeit erfahren die Tarife lediglich eine jährliche Anpassung aufgrund der Veränderungen des Verbraucherpreisindexes.
 
Die Berechnungsmethode für die Bildung und Anpassung der Tarife ist im Vertrag vereinbart. Die Grundlage bilden die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden staatlich festgesetzten Tarife, die derzeitig wie folgt sind (Stand 18. Dezember 2014):

Tarife erneuerbare Energien
Tabelle 1: Tarife erneuerbare Energien

Diese Tarife können vom Staat alle 3 Jahre angepasst werden – die Änderungen werden jeweils am 1. Oktober veröffentlicht und treten am 1. Januar des Folgejahres in Kraft. Änderungsparameter sind v.a. die nationale Inflation, die Stromproduktion insgesamt sowie aus erneuerbaren Quellen wie auch der Stromimport und -export.

2. Säule: Kostenumverteilung auf konventionelle Stromproduzenten

Die konventionellen Stromproduzenten übernehmen vorrangig die durch die Förderung von erneuerbaren Energien verursachten Kosten. Da sie dazu verpflichtet sind, Kaufverträge mit dem Finanz- und Abwicklungszentrum abzuschließen, tragen sie selbst die Kosten für den Betrieb des Zentrums sowie die erhöhten Tarife, die an die Stromproduzenten aus dem Erneuerbare-Energien-Bereich gezahlt werden. Das Finanz- und Abwicklungszentrum ist dazu verpflichtet, den gesamten aus erneuerbaren Quellen erzeugten Strom aufzukaufen.
 

3. Säule: Anschluss an das Stromnetz

In das kasachische Stromnetz ist vorrangig Strom aus erneuerbaren Quellen einzuspeisen. Die Einspeisung in das Stromnetz erfolgt an der nächstgelegenen Möglichkeit. Gegebenenfalls anfallende Kosten für die Modernisierung des bestehenden Stromnetzes trägt der Netzbetreiber. Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien sind von der Netzübertragungsgebühr befreit.
 

Weitere Unterstützung für Investoren und der Wirtschaft

Potenzielle Investoren können sich aufgrund des bis 15. Juli 2015 ausgesetzten Visa-Regimes für 15 Tage visafrei im Land aufhalten. Im Falle einer positiven Entscheidung können die Investitionsprojekte neben den oben erwähnten Förderungen zusätzlich nach dem kasachischen Investitionsgesetz mit Zollbefreiungen, materiellen Hilfen, Steuerbefreiungen und finanziellen Subventionen unterstützt werden. Zudem gibt es administrative Erleichterungen bei der Arbeit mit den Behörden vor Ort.
 
Generell hat Kasachstan beschlossen in den nächsten Jahren die gesamte Netzinfrastruktur zu erneuern, zu verbessern und zu erweitern. Auch eine Erhöhung des Budgets für die Ausbildung von qualifiziertem Personal sowie für Wissenschaft und Forschung soll die Attraktivität nationaler Arbeitskräfte und Spezialisten erhöhen.
 
Damit ebnet Kasachstan umfassend den Weg für seine Investoren – auch im Bereich der erneuerbaren Energien.

 

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