Antragsjahr 2024 – Carbon Leakage (BECV): Update

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​​​​​​​​veröffentlicht am 27. Februar 2025


Seit dem 1. Januar 2021 wird die sogenannte CO₂-Abgabe im Rahmen des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) in Deutschland, als Ergänzung zum bisherigen europäischen Emissionshandel (EU-ETS), erhoben. Das nEHS setzt dabei beim Lieferanten der Brennstoffe an, der die CO₂-Abgabe von den Käufern mit der Lieferrechnung verlangt. Im Jahr 2024 liegt der festgesetzte CO₂-Preis bei 45 Euro je Tonne. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 50 %. Auch im Jahr 2025 steigt der CO₂-Preis weiter auf 55 Euro je Tonne.


Um die Abwanderung von energieintensiven Unternehmen zu verhindern, hat der Gesetzgeber einen Beihilfemechanismus geschaffen, um besonders betroffene Unternehmen/ Branchen zu entlasten. Die Antragsstellung wird durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) abgewickelt. Unverändert zum Vorjahr muss der Antrag auf Beihilfe durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und die angegebenen Daten bestätigt werden.

Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Beihilfe werden in § 4 Absatz 2 BECV definiert. Gemäß dem Paragraphen müssen folgende Voraussetzungen durch das antragstellende Unternehmen erfüllt werden:
  • ​ ​Das Unternehmen ist gemäß § 5 einem beihilfeberechtigten Sektor zuzuordnen
  • Das Unternehmen betreibt ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach ECO-Management- oder EMAS-Standards
  • Das Unternehmen hat die Ökologische Gegenleistungen gemäß §§ 10 bis 12 BECV für das Abrechnungsjahr 2024 erbracht und durch eine prüfungsbefugte Stelle prüfen lassen (nicht bei erstmaliger Antragsstellung)

Be​stimmung des unternehmensindividuellen Kompensationsgrad

Um die Höhe der Beihilfe zu errechnen, muss im ersten Schritt der Kompensationsgrad festgestellt werden. Hierfür hat der Gesetzgeber jedem beihilfefähigen Sektor einen maximal möglichen Kompensationsgrad zwischen 65 % und 95 % zugeteilt. Dieser bemisst sich an der Emissionsintensität des Sektors.

Um den maximal möglichen Kompensationsgrad zu erreichen, muss das antragstellende Unternehmen seine individuelle Emissionsintensität nachweisen. Diese errechnet sich nach § 7 Absatz 1 BECV aus dem Verhältnis der maßgeblichen Brennstoffemissionsmenge des Unternehmens und der Bruttowertschöpfung des Unternehmens im Abrechnungsjahr.
Bei einem sektorspezifischen Kompensationsgrad von 65 bis 90 Prozent:
Um den sektorspezifischen Kompensationsgrad zu erreichen, muss die Emissionsintensität des antragstellenden Unternehmens mindestens 10 Prozent der in Spalte 3 der Tabellen 1 oder 2 der Anlage zur BECV genannten sektorspezifischen Emissionsintensität betragen.

Bei einem sektorspezifischen Kompensationsgrad von 95 Prozent:
Um den sektorspezifischen Kompensationsgrad von 95 % zu erreichen, muss die Emissionsintensität des antragstellenden Unternehmens mindestens 10 Prozent einer Emissionsintensität von 1,8 Kilogramm CO₂ je Euro Bruttowertschöpfung des Unternehmens betragen.

Erfüllt das Unternehmen die Voraussetzung der sektorspezifischen Emissionsintensität nicht oder verzichtet auf den Nachweis der Emissionsintensität, fällt es automatisch auf den Fallback-Kompensationsgrad von 60 % gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 BECV zurück.

Berechnung der Höhe der Beihilfe
Die Höhe der Beihilfe kann für das Antragsjahr 2024 wie folgt errechnet werden:
Unternehmensindividueller Kompensationsgrad x (Tonnen CO₂ im Abrechnungsjahr – 150 Tonnen CO₂ Selbstbehalt) x 45 Euro = Höhe der Beihilfe

Beispielrechnung: Beihilfeanspruch
Antragsjahr 2024:
90 % x (6.000 Tonnen CO₂ - 150 Tonnen CO₂ Selbstbehalt) x 45 Euro = 236.925 Euro

zukünftiges Antragsjahr 2025:
90 % x (6.000 Tonnen CO₂ - 150 Tonnen CO₂ Selbstbehalt) x 55 Euro = 289.575 Euro

Fa​​zit

Durch den starken Anstieg des CO₂-Preises von 2023 zu 2024 ist die monetäre CO₂-Belastung von Unternehmen stark gestiegen. Dementsprechend ist es empfehlenswert, den Anspruch auf Beihilfe zeitnah zu prüfen. Die Frist für die Antragstellung für 2024 ist analog zum Vorjahr der 30. Juni 2025.

Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne mit Fachwissen und praktischer Unterstützung zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihr Carbon Leakage – Antrag nach BECV erfolgreich eingereicht wird. Gerne übernehmen wir auch die verpflichtende Prüfung Ihres Antrags für Sie.


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