Geplante Förderung von EE-Anlagen zukünftig nur noch über Contracts for Difference?

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veröffentlicht am 27. Juni 2024

 

Der europäische Strommarkt hat wechselhafte Zeiten hinter sich. Energiekrise und Klimakrise zeigen einen enormen Handlungsbedarf auf. In diesem Kontext bewegt sich die neueste Verordnung der EU zur grünen Energieversorgung, welche möglicherweise eine radikale Änderung der EEG-Förderung nötig machen wird.

 

Die Europäische Union hat eine weitere, umfassende Verordnung für die grüne Energieversorgung in der EU erlassen: Die Verordnung vom 13.06.2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union. Die hiermit geänderten Verordnungen wurden 2019 erlassen und zählten zum Paket „Saubere Energie für alle Europäer“. Dieses ist dazu gedacht, die Vorteile eines Energiebinnenmarkts für die grüne Transformation zu nutzen.


Die nun erlassene Verordnung ist vor dem Hintergrund der Energiekrise ab 2022 laut ihrer Erwägungsgründe dazu gedacht, „erschwingliche und wettbewerbsfähige Strompreise für alle Verbraucher zu erreichen. […] Diese Reform sollte somit nicht nur den Haushaltskunden zugutekommen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftszweige der Union verbessern, indem Investitionen in saubere Technologien erleichtert werden, die die Wirtschaftszweige benötigen, um den Übergang zur Klimaneutralität zu vollziehen“.


Neben den Verbrauchern nimmt die Verordnung also explizit die Wirtschaft ins Visier und möchte die Investitionsbedingungen für saubere Technologien und erneuerbare Energien verbessern. Hier hat sie unter anderem Strombezugsverträge ausgemacht und möchte die Marktbedingungen für Strombezugsverträge aus Erneuerbaren Energien-Anlagen optimieren. Als Mittel der Wahl für die zukünftige staatliche Förderung von EE-Anlagen sollen sogenannte Contracts for Difference (CfD) verwendet werden.


Bei einem CfD wird zunächst zwischen Förderer (staatliche Stelle) und Projektierer bzw. späteren Anlagenbetreiber ein verbindlicher Strompreis oder Korridor festgelegt. Unterschreiten die Markteinnahmen den festgelegten Preis bzw. den Korridor, erhält der Anlagenbetreiber eine Ausgleichszahlung vom Förderer. Liegen die Markteinnahmen über dem Preis bzw. Korridor, ist er jedoch in dieser Höhe zum Ausgleich wiederum an den Förderer verpflichtet. Dieser Mechanismus sorgt für einen langfristig kalkulierbaren Erlös für den Projektierer und ermöglicht damit stabile Rahmenbedingungen und einen Anreiz für Investitionen– ohne jedoch, wie bei der EEG-Förderung, den Staat zu Förderungen über einen bestimmten Rahmen hinaus bei guten Marktbedingungen zu verpflichten. Möglicherweise durch den Staat erzielte Erlöse sollen dann an Endverbraucher ausgekehrt oder zum Netzausbau verwendet werden.


Diese garantierten, staatlichen Mindestvergütungen werden jedoch auch Auswirkungen auf den Strommarkt und damit beispielsweise auf den PPA-Markt (Power Purchase Agreements, individuelle Strombezugsverträge) haben. Da Projektierer kaum PPAs zu einem Preis unterhalb des Wertes von CfDs anbieten werden, werden die CfD-Grenzen auch hier preisbestimmend sein. Das könnte sich negativ auf den PPA-Markt auswirken, da dort noch das Markt- und Wettbewerbsrisiko hinzukommt.


Die Verordnung sorgt dafür, dass die EEG-Förderung innerhalb der kommenden ca. 3 Jahre in irgendeiner Form umgestaltet werden muss, da CfDs das Mittel der Wahl zur Förderung von EE-Anlagen sein sollen. Als Alternative können jedoch auch ähnlich wirksame Mechanismen gewählt werden, solange die Erlösgrenzen der Anlagenbetreiber dadurch nach oben gedeckelt werden. Für Kleinanlagen könnten ebenfalls Ausnahmen vorgesehen werden. Offen bleibt, wie der deutsche Gesetzgeber sich hier entscheiden wird. Aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen auf den gesamten Strommarkt und insbesondere den für EE-Anlagenbetreiber und Stromabnehmer, empfiehlt es sich, die Marktsituation und die Entwicklung der Förderungsmöglichkeiten auf EU- und nationaler Ebene zu beobachten.

 

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