BAFA: Neue FAQs zur Besonderen Ausgleichsregelung

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 27. Juni 2024

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt überarbeitete Merkblätter zur „Besonderen Ausgleichsregelung“ für stromkostenintensive Unternehmen zur diesjährigen Antragstellung zur Verfügung. Die Aktualisierung erfolgte hauptsächlich aufgrund der jüngsten Gesetzesänderungen im Rahmen des „Solarpakets I“ sowie der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.


Zum Hintergrund: Stromkostenintensive Unternehmen haben die Möglichkeit im Rahmen ihres netzgebundenen Strombezugs eine Begrenzung der geschuldeten Umlagen (KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage) anhand der sogenannten „Besonderen Ausgleichsregelung“ nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) zu erreichen. Die „Besondere Ausgleichsregelung“ dient dazu, stromkostenintensive Unternehmen von den Kosten zu entlasten, die sich aus der Förderung erneuerbarer Energien ergeben. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können diese Unternehmen eine Reduktion der Umlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.


Der Antrag ist grundsätzlich bis zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Kalenderjahr zu stellen – in diesem Jahr 2024 endet die Antragsfrist am 01. Juli 2024. Unter bestimmten Voraussetzungen endet die Antragsfrist am 30. September eines Jahres für das folgende Kalenderjahr.


Update: Voraussetzungen zur „Grünen Konditionalität“

Voraussetzung der Umlagebegrenzung ist insbesondere die Eigenerklärung des Antragstellers nach § 64 Abs. 4 EnFG, sich zu bestimmten Energieeffizienzmaßnahmen zu verpflichten und diese fristgebunden umzusetzen – Stichwort: „Grüne Konditionalität“.


Diese Voraussetzungen hat das BAFA in seinem Merkblatt zur „Grünen Konditionalität“ an die geltende Rechtslage angepasst: Die aufgrund der Eigenverpflichtung gewährte Umlagebegrenzung wird mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben, wenn die erklärte Investition in Effizienzmaßnehmen nicht bis zum Ablauf des vierten auf die Eigenerklärung folgenden Antragsjahrs getätigt wird.


Für das Antragsjahr 2024 besteht somit folgende Zeitschiene:

 

 

Quelle: BAFA: Merkblatt Grüne Konditionalität 2024, abzurufen über: BAFA – Arbeitshilfen.


Hinweis: Achten Sie darauf, dass die Erklärungsvorlage im ELAN-K2 Online-Portal der aktuellen Rechtslage entspricht.


Wir unterstützen Sie mit unserer interdisziplinären Expertise zu sämtlichen Fragen rund um die „Besondere Ausgleichsregelung“ und weiteren Umlagebefreiungen nach dem EnFG – sprechen Sie uns sehr gerne an.

FOLGEN SIE UNS!

LinkedIn Banner

AUS DEM NEWSLETTER

Kontakt

Contact Person Picture

Siglinde Czok

Rechtsanwältin

Senior Associate

+49 911 9193 1724

Anfrage senden

Contact Person Picture

Martina Weber, LL.M. Eur.

Rechtsanwältin

Senior Associate

+49 911 9193 1471

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu