Solarpaket I: Positive Impulse für energieintensive Unternehmen

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 23. Mai 2024


Das “Solarpaket I" wurde am 26. April 2024 vom Bundestag verabschiedet, implementiert die Schlüsselstrategie des BMWK für die Photovoltaik-Branche und bietet insbesondere Erleichterungen für energieintensive Unternehmen. Es enthält im Wesentlichen Änderungen des EEG und EnWG, um die hohen Ausbauziele für PV-Anlagen zu erreichen. Ziel ist es, in diesem Jahr 13 GW und im nächsten Jahr 18 GW an Solarleistung zu installieren, mit einem Gesamtziel von 215 GW bis 2030. Der Zubau wird sich maßgeblich aus Freiflächen- und Dachanlagen zusammensetzen. Das Solarpaket I enthält mehrere Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen.​


Förderung und Flexibilisierung des PV-Ausbaus in der Industrie


Wie wir bereits am 25. April 2024 berichtet haben, zielt das Solarpaket I unter anderem darauf ab, den PV-Ausbau auf Industrieflächen zu stärken. Die Förderung für PV-Anlagen ab 40 kW auf Gewerbedächern wird um 1,5 ct/kWh erhöht, um den gestiegenen Bau- und Kapitalkosten gerecht zu werden. Ab 2026 wird das Volumen für die Ausschreibung von großen PV-Dachanlagen auf 2,3 GW pro Jahr erhöht. Nach einer Übergangszeit von einem Jahr wird die Anlagengröße, ab der eine Ausschreibungsteilnahme nach dem EEG verpflichtend ist, von 1 MW auf 750 kW gesenkt.


Zudem werden die Schwellenwerte, insbesondere für Gewerbe-PV, flexibilisiert. Anlagen bis zu 200 kW können künftig ihre Überschussmengen ohne Vergütung an den Netzbetreiber abgeben, was vor allem Anlagen mit hohem Eigenverbrauch zugutekommt. Dies spart Anlagenbetreibern Direktvermarktungskosten und den Aufwand für die Suche nach einem geeigneten Direktvermarkter. Ein Anlagenzertifikat wird erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW benötigt. Darunter reicht ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate aus.


Das Solarpaket I enthält auch Regelungen zur Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung. Bisher betrachtet das EEG mehrere Anlagen unter bestimmten Bedingungen als eine Anlage. Im Solarpaket I wird jedoch eine Ausnahme für Dachanlagen hinter verschiedenen Netzanschlusspunkten vorgesehen. Dies stellt sicher, dass sich die größenabhängigen Anforderungen an die messtechnische Ausstattung der PV-Anlage allein an der einzelnen Anlage orientieren.


Neue Wege zur Förderung und Entwicklung von PV-Anlagen


Das Solarpaket I bringt frischen Wind in die Förderung spezieller Solaranlagen. Diese umfassen Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, schwimmende Anlagen sowie  Moor- und Parkplatz-Solaranlagen. Um den steigenden Bedarf an Ausschreibungen zu decken, wird ein neues Segment in den Ausschreibungen eingeführt, das speziell auf diese Anlagen zugeschnitten ist.

Zusätzlich werden Maßnahmen ergriffen, um den Ausbau von Solaranlagen besser mit Umwelt- und Klimaschutz sowie landwirtschaftlichen Interessen zu verknüpfen. Dazu gehören die Ausweitung der Agri-PV, ein mengenbezogener Zuwachs spezieller Solaranlagen und eine Verordnung für Biodiversität-PV-Anlagen.


Das Solarpaket I setzt auch neue Akzente für den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen. Es werden mehr Flächen für Solarparks bereitgestellt und der Ausgleich mit landwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Interessen wird verbessert. Ein neues Zuschlagsverfahren wird eingeführt, das spezielle Solaranlagen bevorzugt, die eine höhere Flächeneffizienz oder eine Doppelnutzung ermöglichen. Diese Anlagen erhalten auch einen höheren Höchstwert für ihre Gebote. Die restlichen Gebote werden nach dem bisherigen Verfahren berücksichtigt.


Optimierung dezentraler Energieversorgung


Das Solarpaket I zielt überdies darauf ab, dezentrale Energieversorgungskonzepte zu stärken.

Mit der neuen Regelung des § 42b EnWG wird das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eingeführt. Dieses Modell soll die Bereitstellung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes vereinfachen. Die Weitergabe von PV-Strom an Mieter, Gewerbetreibende oder Wohnungseigentümer wird durch die neue Regelung weitgehend von Lieferantenpflichten freigestellt. Ebenso werden die Betreiber der PV-Anlage von der Verpflichtung zur Reststromlieferung befreit. Im Gegensatz zum Mieterstrommodell ist im Rahmen der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung keine zusätzliche Förderung vorgesehen. Überschüssiger Strom, der ins Netz eingespeist wird, wird jedoch weiterhin nach dem EEG vergütet.


Weitere Verbesserungen für Bestandsanlagen und Ausbau von PV-Anlagen


Das Solarpaket I verbessert das “Repowering" von Solaranlagen, die älter als 20 Jahre sind. Diese können durch neue, leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden, ohne dass die Förderung verloren geht. Die neue Anlage muss jedoch auf dem gleichen Gebäude oder der gleichen Fläche errichtet werden und darf die installierte Leistung der alten Anlage um höchstens 30 Prozent überschreiten.

Zusätzlich bietet das Solarpaket I die Möglichkeit, auch ausgeförderte PV-Anlagen ohne zusätzlichen Aufwand weiter zu betreiben. Die bestehenden Regelungen, die vorsehen, dass PV-Anlagen nach Ablauf ihrer Förderung den Marktwert der PV-Stromerzeugung vom Netzbetreiber erhalten, werden um fünf Jahre verlängert.


Im Bereich des Netzanschlusses von PV-Anlagen bringt das Solarpaket I ebenfalls Vereinfachungen. Die Frist für die Erteilung einer Anschlusszusage durch den Netzbetreiber wird von acht auf vier Wochen halbiert. Darüber hinaus wird eine Regelung eingeführt, nach der eine Anschlusszusage in bestimmten Fällen als erteilt gilt, wenn der Netzbetreiber innerhalb von acht Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen nicht reagiert.


Schließlich bringt das Solarpaket I auch positive Veränderungen für EEG-geförderte Stromspeicher. Während sie nach der bisherigen Rechtslage ihren Förderanspruch verlieren sollten, sobald sie nicht ausschließlich Strom aus der EEG-Anlage zwischenspeichern, sondern etwa auch Netzstrom, soll zukünftig eine Mischnutzung unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein. Dies ermöglicht eine flexiblere Betriebsweise von Stromspeichern, ohne von dem Grundsatz abzuweichen, dass nur Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen förderfähig ist.


Das Solarpaket I trifft damit eine Vielzahl von Regelungen mit dem Ziel, die PV-Stromversorgung weiter auszubauen und bestimmte Versorgungskonzepte zu erleichtern und zu fördern – das Warten dürfte sich für viele gelohnt haben.​​



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