Aktuelle beihilferechtliche Entwicklungen zur Besonderen Ausgleichsregelung im EnFG sowie im KWKG 2020

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​veröffentlicht am 01. März 2024


 

Die Besondere Ausgleichsregelung gemäß §§ 28 ff. des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) wurde von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt und im Januar 2024 veröffentlicht
(EU-Kommission, Veröffentlichung v. 23.01.2024, Beihilfe SA.103196). Diese Genehmigung betrifft vorerst nur stromkostenintensive Unternehmen.

 
Im Jahr 2023 haben Unternehmen erstmals Anträge auf Begrenzung der KWKG- und Offshore-Netzumlage gemäß der Besonderen Ausgleichsregelung gestellt. Dies geschah im Rahmen des neuen EnFG, nachdem die EEG-Umlage Mitte 2022 auf 0,0 ct/kWh reduziert und später komplett abgeschafft wurde und das Antragsverfahren in das EnFG überführt wurde. Im Übrigen hat das BAFA kürzlich mögliche Sachverhaltsaufklärungen zu den Anträgen versandt.

 
Am 24. Januar 2024 hat das Europäische Gericht (EuG) zudem entschieden, dass die Fördermaßnahmen und Umlagenbegrenzungen gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2020) keine Beihilfen im Sinne des EU-Rechts darstellen (Az. T-409/21). Die Bundesregierung hatte gegen die Entscheidung der EU-Kommission, dass das KWKG 2020 Beihilfen darstellt, Klage eingereicht. Das EuG ist nun unter anderem der Ansicht, dass die Fördermaßnahmen nicht aus staatlichen Mitteln gewährt werden und daher nicht als Beihilfen betrachtet werden können. Die Entscheidung des EuG bezieht sich speziell auf das KWKG 2020, aber die grundlegenden Überlegungen dürften auch auf das KWKG 2023 übertragbar sein, da der Fördermechanismus weitgehend unverändert geblieben ist.

 
Für Fragen zur Antragstellung, Melde- und Abgrenzungspflichten, den Sachverhaltsaufklärungen sowie der Abrechnung im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung unterstützen wir Sie gerne.

 
Wenn Sie außerdem Fragen zur Entscheidung des EuG und deren Auswirkungen auf die Praxis, z.B. im Bereich der Kumulation von Fördermitteln haben, stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.

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