Neue Energieeffizienzpflichten (EnEfG) – Alle Unternehmen in der Pflicht

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​​​​​veröffentlicht am 25. Januar 2024

 

Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist seit November 2023 in Kraft und verpflichtet sämtliche Unternehmen ab einem bestimmten Gesamtendenergieverbrauch zu bestimmten Effizienzmaßnahmen (wir berichteten). Bisher waren ausschließlich „große“ Unternehmen, die nicht unter den Status als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) fallen, zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet. Das EnEfG verpflichtet auch KMU. Eine lange Eingewöhnungszeit für Unternehmen, die bisher keinerlei Energie-Auditierungspflichten o.ä. unterlagen, sieht der Gesetzgeber jedoch nicht vor – die Nachweispflichten sind knapp bemessen. Wir geben Ihnen einen Überblick zu den praktischen Effizienzmaßnahmen, die künftig zu erfüllen und nachzuweisen sind.

 

 

Ist mein Unternehmen nach dem EnEfG verpflichtet?

Das EnEfG verpflichtet Unternehmen mit einem durchschnittlichen sogenannten Gesamtendenergieverbrauch ab 2,5 GWh/p.a. Der Status als KMU oder der Wirtschaftszweig des Unternehmens, spielen keine Rolle.

 

Mit steigendem Gesamtendenergieverbrauch steigt die Intensität der gesetzlich vorgeschriebenen Effizienz- und Nachweispflichten. Betrachtet wird der Durchschnitt der vorangegangenen drei Steuerjahre.

 

Unternehmen müssen eigenverantwortlich prüfen, ob sie zu den Verpflichteten nach dem EnEfG zählen und welche Pflichten sie erfüllen müssen.

 

Achtung: der festgestellte Gesamtendenergieverbrauch eines Unternehmens ist nicht statisch. Unternehmen müssen regelmäßig validieren, ob ihr Pflichtenkatalog aktuell ist – mit steigendem Verbrauch kommen weitere gesetzliche Pflichten hinzu.

 

Sie wissen nicht, ob Ihr Unternehmen verpflichtet ist oder sind sich unsicher?

Der regulatorische Rahmen wird immer strenger und viele Unternehmen fühlen sich mit der Gesetzgebung und den neuen Pflichten überfordert. Wir bei Rödl & Partner können für Sie im Rahmen eines Quickchecks prüfen, ob Ihr Unternehmen von den neuen Pflichten nach dem EnEfG betroffen ist. Gemeinsam mit rechtlicher und technisch-wirtschaftlicher Unterstützung können wir auf Basis einiger Eckdaten von Ihrem Unternehmen eine Einordung vornehmen. Wir begleiten Sie von der ersten rechtlichen Einordnung, Durchführung von Energieaudits (nach DIN EN 16247), Unterstützung bei der Implementierung von Energiemanagementsystem (nach DIN EN ISO 50001) bis hin zur Veröffentlichung von Umsetzungsplänen (nach DIN EN 17463) mit unseren Rechtsanwälten und Energieauditoren. Mit unserer Interdisziplinarität gewährleisten wir eine gesetzeskonforme Umsetzung im Sinne unserer Mandantschaft.

 

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