Neue EEW-Richtlinie in Kraft getreten – Verbesserte Förderangebote insbesondere für kleine Unternehmen

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veröffentlicht am 25. Mai 2023 

 

Zum 1. Mai ist die überarbeitete Förderrichtlinie des Programms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) in Kraft getreten, welche eine Vielzahl an Änderungen mit sich bringt.

 

Zu den wesentlichen Neuheiten der Förderrichtlinie gehören insbesondere:


Förderung von Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Tiefengeothermie

Zum ersten Mal können über die EEW Modul 2 auch Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Tiefengeothermie gefördert werden. Zudem ist die Erstellung von Machbarkeitsstudien zuwendungsfähig, unabhängig davon, ob anschließend auch eine Geothermie-Anlage errichtet wird.

 

Der Bewilligungszeitraum beträgt für:

  • die Realisierung von Geothermieanlagen: 48 Monate
  • Machbarkeitsstudien für die Errichtung von Geothermieanlagen: 24 Monate

 

Verbesserung der Förderungsmöglichkeiten für kleine Unternehmen

Mit der Überarbeitung der Richtlinie wird bei der EEW-Förderung erstmalig zwischen kleinen Unternehmen und mittelständischen Unternehmen unterschieden. Kleine Unternehmen können nun bis zu 10% mehr Förderung als zuvor erhalten. Zudem wurde der CO₂-Förderdeckel für kleine Unternehmen von 900 Euro auf 1.200 Euro pro Tonne CO₂ pro Jahr angehoben.

Hinzu kommt das neue Modul 6, welches ausschließlich kleine Unternehmen adressiert. Über das neue Modul kann eine Förderung für den Austausch von Anlagen beantragt werden, die bisher mit fossilen Energien betrieben wurden. Zudem erfordert Modul 6 kein Erstellen eines Einsparkonzeptes.

 

Verbesserung der Möglichkeiten zur Förderung von Elektrifizierungsmaßnahmen

Die Überarbeitung der EEW-Richtlinie bringt auch Veränderungen in Modul 4 hervor. Elektrische Energie, die nachweislich aus erneuerbaren Quellen stammt und über Power Purchase Agreements (PPA) bezogen wird, wird indessen ebenso als Energie aus erneuerbaren Quellen anerkannt und erhält einen Emissionsfaktor von 0.

 

Die Besserstellung von Elektrifizierungsmaßnahmen ermöglichen interessante Fördermöglichkeiten für Elektrolyse-Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff.

 

Verbesserung der Förderungsmöglichkeiten für Wärmedämm-Maßnahmen

In Modul 1 wurde die Beschränkung der Nebenkosten für Wärmedämm-Maßnahmen gestrichen. Darüber hinaus muss bei der Dämmung von Bestandsanlagen kein Mindest-Dämmniveau mehr erreicht werden.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung, Konzeption und Realisierung Ihrer Projekte.

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