Einladung Webinar: Zweite Eskalationsstufe Gas in Kraft - Was bedeutet dies für den energieintensiven Mittelstand?

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​veröffentlicht am 28. Juni 2022


Mit der Reduzierung der Gaslieferungen aus Russland ist zu befürchten, dass die Gasspeicher bis zum Winter nicht ausreichend gefüllt werden. Daher hat Bundeswirtschaftsminister Habeck am 23.06. die Alarmstufe als zweite Stufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Damit sollen nun marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden, um die Gasverbräuche zu reduzieren, die Gasspeicher schneller zu füllen und die Gasversorgung für die geschützten Kunden zu sichern. Der Erdgaseinsatz für die Stromerzeugung soll reduziert werden, zudem sollen Anreize zur Verbrauchssenkung in der Industrie geschaffen werden. Darüber hinaus kann das Preisanpassungsrecht nach § 24 EnSiG in Kraft gesetzt werden, womit Preisanpassungen entlang der gesamten Lieferkette unter deutlich vereinfachten Voraussetzungen möglich werden. Die Auswirkungen auf gasverbrauchende Unternehmen wären erheblich.

In unserem Webinar erläutern wir, 
  • Welche rechtlichen Konsequenzen sich aus der Ausrufung der Alarmstufe ergeben;
  • Welche Anforderungen sich aus dem Preisanpassungsrecht nach § 24 EnSiG ergeben und welche Spielräume und Handlungsmöglichkeiten bestehen;
  • Welche weiteren Anforderungen sich künftig auf der Notfallstuf ergeben können;
  • Welche Möglichkeiten Unternehmen haben, um auf marktbasierte Mechanismen und auf Maßnahmen auf der Notfallstufe (Abschaltungen) zu reagieren.

Als Energieversorger oder Unternehmen mit hohem Erdgasbedarf sollten Sie sich daher kurzfristig
  • auf die Ausrufung der nächsten Stufe (Notfallstufe) und damit die Umsetzung hoheitlicher Maßnahmen (insbesondere Kürzung, Unterbrechung der Gasversorgung)
  • auf mögliche Preisanpassungen nach § 24 EnSiG sowie
  • auf Maßnahmen nach dem geplanten Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (Verringerung und Ausschluss des Einsatzes von Gas bei der Stromerzeugung) und die Auswirkung auf die Preise für die Fernwärme sowie die Notwendigkeit der Anpassung der dort vereinbarten Preisgleitklauseln
vorbereiten!

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programm!
 
Wir uns auf Ihr Kommen und eine erfolgreiche Diskussion!

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Benjamin Hufnagel

Wirtschaftsingenieur (B.Eng.), M.A. Europäische Energiewirtschaft

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