Energieaudit – unternehmerisches Handeln ist gefragt!

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​​​​​​veröffentlicht am 24. November 2022

Der steigende Kostendruck, insbesondere ausgelöst durch die CO2-Steuer und die geopolitischen Entwicklungen, zwingen viele Unternehmen über ihre eigentlichen Kernprozesse hinauszuschauen. Nicht nur die Preise für Erdgas, sondern auch für Strom, Heizöl und andere Kraftstoffe sind bereits deutlich gestiegen. Ein Ende dieser Preisentwicklung ist auf absehbare Zeit nicht in Sicht und in den kommenden Monaten werden Unternehmen sowie Verbraucher diesen massiven Anstieg noch deutlicher zu spüren bekommen.


Der rationale Energieeinsatz, Energieeinsparpotentiale sowie der klimaneutrale und versorgungssichere Bezug von Energie sind mittlerweile bedeutende wirtschaftliche Faktoren, sodass die Themen Energie und Klimaschutz immer mehr in den Fokus rücken. In der Folge bilden die enge Verzahnung von Energieeffizienzsteigerungen, Einsatz erneuerbarer Energien und Kostenminimierung heute die Grundlage des strategischen Handelns.


Die Energiekrise und ihre Konsequenzen sind von uns kaum beeinflussbar. Trotzdem ist jedes Unternehmen angehalten einen individuellen Energieeinspar- und Klimaschutzplan zu entwickeln. Deutschland hat sich als hochindustrialisiertes Land Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 als Ziel gesetzt. Jedes Unternehmen hat daher die Pflicht bzw. die Verantwortung einen individuellen Beitrag zu leisten, um die Folgen der Krise so gering wie möglich zu halten.


Die im Dezember 2012 in Kraft getretene Richtlinie 2012/27/EU der Europäischen Union stellt ein gemeinsames europäisches Zielvorgaben zur Steigerung der Energieeffizienz dar. So besteht durch diese EU-Richtlinie die grundsätzliche Verpflichtung für Unternehmen, die als Nicht-KMU zu bewerten sind, ein sogenanntes Energieaudit durchzuführen. Eine Zuordnung zu den Status KMU oder Nicht-KMU erfolgt über die Anzahl der Beschäftigten bzw. die Umsatzgröße.

 

 Abbildung 1: Energieauditpflicht - Kriterien für Unternehmen mit Nicht-KMU-Status.

 

Auf Grundlage der im vorherigen Absatz genannten Richtlinie wurde das deutsche Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) erlassen, welches seit Dezember 2015 Nicht-KMUs alle vier Jahre zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247 verpflichtet. Ein Nichteinhalten der gesetzlichen Verpflichtung kann zu einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro führen. Unternehmen mit zertifiziertem Energie- bzw. Umweltmanagementsystem oder einem Jahresenergieverbrauch unter 500.000 kWh sind von der genannten Pflicht ausgenommen.

 

Für Unternehmen mit geringem Jahresenergieverbrauch (<500.000 kWh) oder KMUs besteht die Möglichkeit, freiwillig ein Energieaudit durchzuführen und dabei eine Förderung von bis zu 80 Prozent bzw. maximal 6.000 € zu erhalten. Die Förderung wird im Rahmen der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme” vom 13.11.2020 gewährt.


Das Energieaudit wird generell unter der Leitung eines zertifizierten Auditors in enger Abstimmung mit dem betreffenden Unternehmen durchgeführt. Im Zuge des Energieaudits werden alle energierelevanten standortbezogenen Daten erfasst und analysiert. Kern des Energieaudits ist die wirtschaftliche Bewertung und das Herausarbeiten von passenden Energieeffizienzmaßnahmen sowie der informative Austausch über Fördermöglichkeiten. Die aus dem Energieaudit gewonnenen Erkenntnisse werden im Rahmen eines Abschlussgespräches sowie im gesonderten Auditbericht erläutert und zusammengefasst.

 

 

Bei Fragen rund um das Thema Energieaudit können Sie sich jederzeit an unseren Ansprechpartner Herrn Ghotra wenden.

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Benjamin Hufnagel

Wirtschaftsingenieur (B.Eng.), M.A. Europäische Energiewirtschaft

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