Online-Tool IVVA im Energiesteuerrecht

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​veröffentlicht am 11. März 2021

 

Das Bundesministerium der Finanzen hat vor kurzem über die Einführung der Online-Anwendung IVVA (Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung) informiert. Mit der Online-Anwendung IVVA können seit Februar des laufenden Jahres Unternehmen ausgewählte Anmeldungen, Anträge und Erlaubnisse im Bereich der Energiesteuer online einreichen bzw. stellen.

 

Derzeit werden von der IVVA (u.a.) folgende praxisrelevante Erklärungen umfasst:

  • Anmeldung als Lieferant, Entnehmer und Bezieher von Erdgas (Formular 1192)
  • Energiesteueranmeldung - Erdgas (Formular 1103)
  • Erklärung zur jährlichen Abgabe der Steueranmeldung – Erdgas
  • Antrag zur Änderung der Vorauszahlungen - Erdgas

 

Hervorzuheben ist, dass die IVVA die Abgabe der vorgenannten Erklärungen auch durch Bevollmächtigte ermöglicht. Nach wie vor bleibt auch die Einreichung der Erklärungen in Papierform möglich. Allerdings wird perspektivisch eine vollständige Abkehr von der Papierform angestrebt.

Die IVVA soll langfristig in einem zweiten Verfahrensrelease um weitere energie- und stromsteuerrechtliche Tatbestände sowie auch um Tatbestände aus anderen Verbrauchsteuern erweitert werden. Der Zugang zur IVVA ist über www.zoll.de im Bürger- und Geschäftskundenportal im Bereich „Energiesteuer” möglich.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Pflichten im Strom- und Energiesteuerrecht.

 

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