Das Gebäudeenergiegesetz – Welche Neuerungen sind zu beachten?

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​veröffentlicht am 12. November 2020

 

Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten und fasst damit das Energiespargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen.


Vor der Einführung mussten die drei Gesetze nebeneinander gelegt werden, um sicherzustellen, dass alle bau- und anlagentechnischen Anforderungen eingehalten wurden. Dadurch, dass sie nicht aufeinander abgestimmt waren, entstanden in der Praxis oft Probleme. Die Zusammenführung soll nun die Anwendung vereinfachen.

Durch die Einführung soll ein rechtlicher Rahmen für die Nutzung von regenerativen Energien im Bereich der Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen werden. Das Gesetz soll außerdem ein einheitliches Regelwerk für die energetischen Anforderungen von Gebäude- und Anlagetechniken bilden.

Das GEG sieht zwar vorerst keine grundlegenden Verschärfungen der energetischen Standards vor, bringt aber einige Neuerungen mit sich, unter anderem Folgende:

Heizkessel, welche vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Auch Heizkessel, die später eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Bei der Nutzung von gebäudenah erzeugtem Strom aus Erneuerbaren Energien bei Neubauten wurde ein neues Verfahren zur Anrechnung des EE-Stroms entwickelt, das nun auf Primärenergie anstatt wie bisher auf Endenergie basiert. Bei Neubauten oder Änderungen an bestehenden Gebäuden muss den zuständigen Behörden gemeldet werden, inwiefern die GEG-Anforderungen eingehalten werden; außerdem kann es zu stichprobenartigen Inspektionen der Klimaanlagen kommen. Mit einer Innovationsklausel wird sich bis Ende 2023 offen gehalten, eine alternative Möglichkeit des Nachweises über die Einhaltung der THG-Grenzwerte einzuführen.

Neben dem GEG, das Erneuerbare Energien im Wärmesektor voranbringen soll, spielt auch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) eine große Rolle in Bezug auf Klimaschutz bei Bürogebäuden und soll die Entwicklung der Elektromobilität in Deutschland stärken. Unter anderem besagt das GEIG, dass in Zukunft Gebäude mit mehr als 10 Stellplätzen so ausgestattet sein müssen, dass ohne großen Aufwand Ladesäulen zugebaut werden können, z.B. mit Schutzrohren für Elektrokabel.

 

 

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