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veröffentlicht am 16. September 2024
Je nachdem, ob ein bestehender (VOB)-Vertrag erweitert wird oder über eine bereits laufende Beauftragung hinaus (neue) Leistungen vereinbart werden, ist die Höhe der Vergütung für diese Arbeiten unterschiedlich zu bestimmen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellt in seinem Urteil vom 26.7.2024 (Az. 22 U 98/23) dar, wann es sich um den einen und wann um den anderen Fall handelt, und grenzt beides voneinander ab.
Dr. Julia Müller
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht
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