Neues Ruhrverbandsgesetz soll die Wasserversorgung in Trockenzeiten sichern

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​veröffentlicht am 27. September 2024

 

Das Ruhrverbandsgesetz (RuhrVG) regelt die Aufgaben und die Organisation des Ruhrverbandes, der größten sondergesetzlichen Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. Zu den Aufgaben des Gesetzes gehören die Regelung des Wasserabflusses, die Unterhaltung oberirdischer Gewässer, die Sicherung des Hochwasserabflusses, die Abwasserreinigung sowie die Wasserversorgung1.


Der Ruhrverband spielt eine zentrale Rolle bei der Wasserversorgung in der Region. Die wohl wichtigsten Aspekte sollen im Folgenden kurz zusammengefasst werden:

  1. Trinkwasserversorgung: Der Verband stellt sicher, dass ausreichend sauberes Trinkwasser für die Bevölkerung zur Verfügung steht. Dies umfasst die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Wassers.
  2. Industriewasserversorgung: Neben der Trinkwasserversorgung sorgt der Ruhrverband auch dafür, dass die Industrie mit dem benötigten Wasser versorgt wird. Dies ist besonders wichtig für industrielle Prozesse, die auf eine konstante Wasserversorgung angewiesen sind.
  3. Wasserspeicherung: Der Verband betreibt Talsperren und Stauseen, die als Wasserspeicher dienen. Diese Speicher sind essenziell, um in Trockenperioden oder bei erhöhtem Wasserbedarf ausreichend Wasser zur Verfügung zu haben.
  4. Qualitätskontrolle: Der Ruhrverband überwacht kontinuierlich die Wasserqualität, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben und Standards eingehalten werden. Dies beinhaltet regelmäßige Tests und Analysen des Wassers.

 

Um der Region mit rund 4,6 Millionen Einwohnern Trink- und Brauchwasser zu gewährleisten, wird das Ruhr-Talsperrensystem vom Ruhrverband genutzt. Die Regulierung der Talsperren sorgt dafür, dass die Abflüsse der Ruhr ausgeglichen werden und somit auch in Zeiten mit niedrigem Wasserstand erhalten bleiben können. Im Ruhrverbandsgesetz sind die entsprechenden Bestimmungen zur Pegelsteuerung festgelegt.

 

In den letzten Jahren gab es immer wieder Phasen mit unterdurchschnittlichen Niederschlägen, was zu Niedrigwassersituationen führte. Dies erforderte ein effektives Management der Wasserressourcen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und führte dazu, dass vermehrt befristet reduzierte Mindestabflüsse durch Einzelfallentscheidungen durch das Umweltministerium zugelassen wurden, um eine ausreichende Füllmenge in den Talsperren zu gewährleisten.


Die Steuerung der Abflussmengen soll daher nun durch eine Änderung des Ruhrverbandsgesetzes angepasst werden. Die geplante Änderung zielt darauf ab, die Klimaresilienz des Ruhr-Talsperrensystems zu erhöhen und die langfristige Sicherstellung der Trink- und Brauchwasserversorgung zu gewährleisten.

 

Hier sind einige der wichtigsten Punkte der geplanten Änderungen:

  1. Flexibilisierung der Talsperrenbewirtschaftung: Um besser auf lange Trockenphasen reagieren zu können, sollen die Abflussmengen in der Ruhr flexibler gesteuert werden. Dies bedeutet, dass in Trockenzeiten geringere Mindestabflüsse zugelassen werden, um die Wasservorräte in den Talsperren zu schonen1,2.
  2. Erhalt von Hochwasserschutzräumen: Trotz der flexibleren Steuerung der Abflussmengen sollen die Hochwasserschutzräume in den Talsperren erhalten bleiben, um weiterhin Hochwasserrisiken zu mindern1.
  3. Ökologische Maßnahmen: Um die Auswirkungen der geringeren Wasserführung zu kompensieren, sind ökologische Maßnahmen geplant. Dazu gehört die Ausstattung von zehn Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe zur Behandlung von Mikroschadstoffen und die ökologische Aufwertung von Nebengewässern2.
  4. Monitoring und Evaluierung: Ein begleitendes Monitoring der Gewässerchemie und Fischpopulationen wird durchgeführt, um die Auswirkungen der Änderungen zu überwachen. Nach zehn Jahren ist eine Evaluierung der Gesetzesänderung vorgesehen.


In die Gesetzesänderung hat das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen auch die Verbände einbezogen, die ihre Stellungnahme im April dieses Jahres eingereicht haben.2 Der Gesetzentwurf liegt vor3, wann das neue Gesetz jedoch in Kraft tritt, ist noch unklar. Die genaue Umsetzung hängt von der endgültigen Verabschiedung und Veröffentlichung im Gesetzblatt ab.






Quelle:
 1 Ruhrverband: Ruhrverbandsgesetz in der ab dem 19. Februar 2022 geltenden Fassung, ruhrverbandsgesetz_gesetz_und_satzung_2022.pdf; zuletzt aufgerufen am 25. September 2024
 2 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: Verbändeanhörung zum Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Ruhrverbandsgesetzes“; April 2024, STN_NSV_Aenderung_Ruhrverbandsgesetz.pdf (lb-naturschutz-nrw.de); zuletzt aufgerufen am 25. September 2024
3Landtag Nordrhein-Westfalen: Gesetzentwurf der Landesregierung, gesetz zur Änderung des Ruhrverbandsgesetzes, Drucksache 18/9515 vom 6.6.2024; MMD18-9515.pdf (nrw.de); zuletzt aufgerufen am 25. September 2024

 

 

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Tina Wiedebusch

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