Mecklenburg-Vorpommern plant Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts

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​​​​​​veröffentlicht am 26. April ​2024


Das Wasserentnahmeentgelt (WEE) in Mecklenburg-Vorpommern könnte künftig erhöht werden. Derzeit beträgt das WEE 10 Cent pro Kubikmeter entnommenem Wasser, nachdem es im Jahr 2016 von 5 Cent auf 10 Cent angehoben wurde. Die Einnahmen aus dem WEE sind mit der Erhöhung von rund 5,5 Millionen Euro pro Jahr auf aktuell rund 10,0 Millionen Euro gestiegen.
 
Die Mittel aus dem WEE sind gemäß § 18 Absatz 4 des Landeswassergesetzes ausschließlich für Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte sowie für die Gewässerunterhaltung zu verwendet. Im Jahr 2023 setzen sich die Anteile der Ausgabensummen wie folgt zusammen:




Der Großteil der Mittel aus dem WEE werden für die Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte verwendet. Daraus werden etwa gewässerkundliche Messprogramme, die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen sowie Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung finanziert.

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2016 mit vorfinanzierten Mitteln aus dem Landeshaushalt rund 2.400 Hektar Flächen von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs​ GmbH ​(BVVG) erworben, um diese für Gewässerschutzvorhaben zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu nutzen. Die Vorfinanzierung wird nun sukzessive mit Einnahmen aus dem WEE zurückgezahlt.

 

Die Landesregierung plant in der laufenden Legislaturperiode eine Novellierung des Landeswassergesetzes, in deren Rahmen auch eine Erhöhung des WEE geprüft wird. Eine abschließende Entscheidung über die Höhe und den Zeitpunkt der Anpassung ist noch nicht getroffen, soll aber im weiteren Gesetzgebungsprozess erfolgen. Dabei ist vorgesehen, die Zweckbindung der Einnahmen aus dem WEE für Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte sowie der Gewässerunterhaltung beizubehalten.​

 

Insgesamt zeigt sich, dass das WEE in Mecklenburg-Vorpommern ein wichtiges Instrument zur Finanzierung von Gewässerschutzmaßnahmen darstellt. Die geplante Erhöhung soll dazu beitragen, dass auch zukünftig die erforderlichen Mittel für den Schutz und die Entwicklung der Gewässer im Land zur Verfügung stehen.


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