Wasserverbrauchssteuer in Wiesbaden – ein politischer Spielball

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​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 25. März 2024

In ihrem Antrag „Einführung eines Nachhaltigkeitsbeitrages Wassersparen und Klimaschutz” vom 9.11.2023 forderten die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke und Volt die Einführung einer kommunalen Wasserverbrauchssteuer in Höhe von 0,90 €/m³. Die Steuer sollte zwei Hauptziele verfolgen: erstens einen Konsolidierungsbeitrag zum Haushalt der Stadt leisten und zweitens Anreize zum Wassersparen schaffen, und somit zum Klimaschutz beitragen.
 
Bereits der erste Satz des Antragstexts „Die aktuellen Haushaltsberatungen sind von einem hohen Konsolidierungsdruck geprägt…” lässt vermuten, dass die finanzpolitischen Aspekte bei der Einführung der Wasserverbrauchssteuer im Vordergrund stehen. Das geplante Steueraufkommen wurde mit ca. 16 Mio. € pro Jahr beziffert.
 
Die Steuer soll allerdings auch soziale Aspekte berücksichtigen, denn im Rahmen der Kosten der Unterkunft würden die Mehrkosten aus der Steuer für einkommensschwache Haushalte aus Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII getragen. Der entsprechende Aufwand wurde mit ca. 809 T€ pro Jahr angegeben. Über die Anreizwirkung zum Wassersparen bleibt der Antrag allerdings wage.
 
Am 20. Dezember 2023 beschloss die Stadtverordnetenversammlung den Antrag und eine Wasserverbrauchsteuersatzung als Grundlage zur Erhebung der Steuer trat zum 1. Januar 2024 in Kraft.
 
Jedenfalls die CDU-Rathausfraktion setzt alle Hebel in Bewegung, um die Erhebung der Steuer zu stoppen. Dem Antrag der Fraktionen CDU, FDP und BLW/ULW/BIG vom 13. März 2024 ist zu entnehmen, dass die CDU-Rathausfraktion erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Wasserverbrauchssteuer hat. Sie hat die Kommunalaufsicht angerufen, um die Zulässigkeit der kommunalen Steuer zu prüfen. Gleichzeitig zielt der Antrag darauf ab, den Beschluss vom 20. Dezember 2023 und die Wasserverbrauchsteuersatzung aufzuheben.
 
Nach Angaben der Stadt hat die Kommunalaufsicht im Hessischen Innenministerium angekündigt, die Wasserverbrauchssteuersatzung beanstanden zu wollen und hat der Stadt die Möglichkeit einer Stellungnahme bis Ende März eingeräumt. Auf der Grundlage wird die Kommunalaufsicht dann eine Entscheidung treffen. Sollte das Innenministerium die Wasserverbrauchsteuersatzung beanstanden, stehe der Stadt Wiesbaden der Rechtsweg jedoch offen.
 
Die Rechtsdezernentin der Stadt Wiesbaden sieht die Steuer unverändert juristisch gerechtfertigt: „Nach einer kurzfristigen und überschlägigen Einschätzung sind wir der Ansicht, dass die Erhebung der Wasserverbrauchsteuer keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet. Dies bedeutet aber – gerade vor dem Hintergrund, dass wir mit dieser Steuer Neuland betreten – selbstverständlich nicht, dass der Ausgang eines Gerichtsverfahrens mit Gewissheit prognostiziert werden kann”.
 
Gleichwohl beabsichtigt die Stadt Wiesbaden, die strittige Steuer zunächst vorläufig nicht zu erheben.
 
Die Fronten sind also verhärtet und der Ausgang des Streits um die Wasserverbrauchssteuer ist offen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.




Quelle:

1 Pressemitteilung der Landeshautstadt Wiesbaden vom 29. Februar 2024: Wasserverbrauchsteuer in Wiesbaden wird voraussichtlich ausgesetzt.

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