Land NRW veröffentlicht Erlass zur Fortschreibung der Wasserversorgungskonzepte zum 1. Januar 2024

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​veröffentlicht am 28. Juli 2023

 

Nach § 38 Absatz 3 des Landeswassergesetztes (LWG) in NRW sind die Gemeinden zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung verpflichtet ein Konzept aufzustellen, welches den aktuellen Stand der Wasserversorgung aufzeigt und darüber hinaus einen Blick in die Zukunft eben dieser wirft. Das erstmalige Wasserversorgungskonzept war zum 1. Januar 2018 vorzulegen, muss per Gesetz alle 6 Jahre fortgeschrieben werden (§ 38 Absatz 1 LWG) und ist somit von den Gemeinden zum 1. Januar 2024 erneut vorzulegen.1

 

Neue Arbeitshilfen als Arbeitserleichterung

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) hat den Gemeinden Hilfestellungen bei der Erstellung des Wasserversorgungskonzeptes (WVK) gegeben. Hierzu zählen unter anderem eine Gliederung der im WVK abzubildenden Sachverhalte sowie auszufüllende Tabellen, in denen wesentliche Informationen strukturiert dargestellt werden. Es ist erklärter Wunsch des MULNV, dass sich die Gemeinden bei der Erstellung des WVK an dieser Gliederung orientieren.

 

Aufbau nach Versorgungsgebieten

Das überarbeitete Wasserversorgungskonzept ist nach Versorgungsgebieten einer Gemeinde aufgebaut. Wird eine Gemeinde also durch mehrere Versorgungsgebiete versorgt, so muss jedes Versorgungsgebiet einzeln betrachtet und ausführlich beschrieben werden. Unabhängig davon, ob Gemeinden die Wasserversorgung in ihrem Gebiet selbst übernehmen oder auf Dritte übertragen haben, obliegt die Verpflichtung zur Vorlage des WVK der Gemeinde. Diese macht sich den Inhalt des WVK mit Vorlage bei der Behörde zu Eigen.

Sowohl der Erlass zur Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes als auch sämtliche Arbeitshilfen wurden auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) veröffentlicht und können hier eingesehen werden: LANUV (nrw.de)

 

Jede Gemeinde in NRW muss der Behörde zum 1. Januar 2024 ein neues, überarbeitetes Wasserversorgungskonzept vorlegen.

Gerne unterstützen wir Sie auf dem gesamten Weg der Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts von der Datenzusammenstellung über die Berichtserstellung bis zum Versand Ihres Wasserversorgungskonzeptes.


 



Quelle:

1 Vgl. Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Erlass zur Wiedervorlage des Wasserversorgungskonzeptes durch die Gemeinden vom 30.06.2023.

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