Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes: Trinkwasserbrunnen sollen künftig zur Daseinsvorsorge zählen

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​veröffentlicht am 25. November 2022

Im Sommer haben wir von der anstehenden Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) berichtet. Am 9. November 2022 hat nun bereits der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz einer geänderten Fassung zugestimmt. Die Zustimmung des Bundestages wird erwartet.

 

Gegenüber dem bisherigen Gesetzesentwurf wurde unter anderem präzisiert, dass Kommunen Trinkwasserbrunnen künftig nicht nur in Innen-, sondern auch in Außenbereichen schaffen sollen. Das sei wichtig, um insbesondere wohnungslosen Menschen jederzeit Zugang zu Trinkwasser zu ermöglichen.

 

Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass bundesweit insgesamt ca. 1.000 zusätzliche Trinkwasserbrunnen zu errichten sind. Die einmaligen Kosten für die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens werden auf ca. 15.000 € geschätzt. Für den Betrieb ist von weiteren ca. 1.000 € pro Jahr auszugehen. Hieraus ergeben sich einmalige Umstellungskosten in Höhe von ca. 15 Mio. € und ein jährlicher Erfüllungsaufwand von ca. 1 Mio. €.

 

Sofern die Gesetzesnovellierung die Zustimmung durch den Bundestag erhält, würde mit dieser zudem die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben Richtlinie (EU

2020/2184 hinsichtlich der Risikobewertung (Artikel 7) und des Risikomanagements der Einzugsgebiete von

Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (Artikel 8) geschaffen.

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