Die Energiekartellbehörde Baden-Württemberg hat ihre jährliche Wasserpreisübersicht der privatrechtlichen Wasserversorger veröffentlicht: Lassen sich daraus Erkenntnisse gewinnen?

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veröffentlicht am 26. April 2019

 

Gemäß Pressemitteilung haben 48 der 81 privatrechtlichen Wasserversorger gegenüber April 2018 den Wasserpreis erhöht, 32 Versorger haben den Preis konstant belassen und ein Versorger hat den Preis gesenkt. Im Ergebnis errechnet die Landeskartellbehörde für die Verbraucher um 2,8 Prozent gestiegene Wasserpreise. Sie stellt zudem fest, dass die Preisspanne dabei nach wie vor weit auseinander liegt.

 

1. Gestiegene Wasserpreise überraschen nicht

Wasserpreise sind von den Versorgern so zu kalkulieren, dass die Kosten gedeckt werden. Der Blick auf die Kostenentstehung und -entwicklung ist insofern Grundvoraussetzung für eine sachgerechte Preisbeurteilung. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Wasserversorger im „Ländle“ nicht alle Kostenpositionen selbst im Griff haben. Vielmehr regiert wie andernorts ebenso auch in der Wasserversorgung der Staat kräftig in die Kosten hinein. So hat sich etwa das landesgesetzliche Wasserentnahmeentgelt zum Jahresbeginn von 8,1 Cent pro Kubikmeter auf  10 Cent pro Kubikmeter erhöht. Doch auch die allgemeine Preisentwicklung macht vor der Wasserversorgung nicht halt. So zeigt ein Blick auf die Preisentwicklungsindizes des Statistischen Bundesamts Steigerungen von plus 2,6 Prozent bei den Erzeugerpreisen gewerblicher Produkte und plus 7,5 Prozent bei der Energie. Hinzu kommen Tariflohnsteigerungen für die Beschäftigten der Wasserversorgung.

 

Zwar profitieren aktuell auch die Versorger von günstigen Zinsen und daher oftmals auch sinkenden Zinsaufwendungen, allerdings kann es nicht überraschen, dass die Unternehmen steigende Kosten auch in höhere Wasserpreise umsetzen (müssen). Ist dies nicht der Fall, sollte vielmehr gefragt werden, ob stabile Preise bei gestiegenen Kosten nicht zu Lasten einer nachhaltigen Substanzerhaltung gehen. Zumindest die Energiekartellbehörde lässt diese Frage in der jüngsten Veröffentlichung jedoch vermissen.

 

2. Strukturelle Besonderheiten bleiben unberücksichtigt

Darstellung der Wasserpreise nach Region Die Energiekartellbehörde stellt richtigerweise fest, dass es landesweit bei den 81 betrachteten Wasserversogern eine große Preisspanne gibt. Unerwähnt bleibt allerdings, dass dies unter anderem auf regionale Faktoren (bspw. Topografie, Siedlungsstruktur und Wasserverfügbarkeit) zurückzuführen ist. Eine Darstellung der Wasserpreise nach Region zeigt, dass gewisse Regionen einen höheren Wasserpreis haben. Hier lässt sich zumindest der Zusammenhang zwischen höhere Kosten aufgrund regionaler strukturellen Besonderheiten und höheren Preisen vermuten.

 

 

 

 

3. Eindimensionaler Vergleich

Die Wasserpreisübersicht ist zudem als reiner Entgeltvergleich eindimensional. Neben den strukturellen Besonderheiten der Versorgungsgebiete bleiben dabei die Leistungsdimensionen Versorgungssicherheit, Versorgungsqualität, Nachhaltigkeit und Kundenservice nicht berücksichtigt.

 

Hier helfen Kennzahlenvergleiche, wie z.B. das Landesprojekt Benchmarking der Wasserversorgung in Baden-Württemberg, um die Leistungserbringung des Versorgers unter Berücksichtigung struktureller Rahmenbedingungen mehrdimensional einzuordnen, die Diskussion um Wasserpreise zu versachlichen oder die Ergebnisse in die Erläuterung der Notwendigkeit einer Preisanpassung einzubringen.


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Florian Moritz

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