Verfahren, Verträge und Freistellung von Wasserkonzessionen – Aktualisierung häufig gestellter Fragen in Nordrhein Westfalen verfügbar

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veröffentlicht am 4. Februar 2019

von Tim Silberberger

 

Unsere Erfahrung in der Beratung von Wasserversorgungsunternehmen (Konzessionsnehmer) und Kommunen (Konzessionsgeber) zeigt: die Vorgehensweise bei der Vergabe von Wasserkonzessionen löst in der Praxis ebenso häufig Fragen aus wie die rechtssichere Gestattung der Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Zweck der Wasserversorgung mittels Konzessionsvertrag und die Sicherstellung der Wirksamkeit von Konzessionsverträgen.


Eine Orientierungshilfe rund um den Komplex Wasserkonzession bietet seit einigen Jahren die Landeskartellbehörde Nordrhein-Westfalen. So finden sich auf der Homepage der Behörde neben einer Einordnung der Rechtsgrundlagen auch Antworten auf „Häufig gestellte Fragen zu dem Verfahren, dem Abschluss und der Freistellung von Wasserkonzessionsverträgen“, die jeder Konzessionsnehmer und –geber in Nordrhein-Westfalen kennen sollte. Die Positionen der Behörde wurden im Januar 2019 aktualisiert und stehen auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zum Download zur Verfügung.


Sollten Sie tiefer in die Materie einsteigen wollen, empfehlen wir Ihnen, aufmerksam unseren Wasserkompass zu verfolgen. Oder Sie kontaktieren gleich unsere Experten rund um die Vergabe von Wasserkonzessionen, die Gestaltung von Wasserkonzessionsverträgen und zu entsprechenden Verfahrensfragen. Und für die besonders Neugierigen: steigen Sie am Besten mit folgendem Beitrag unseres Kollegen und Fachanwaltes für Vergaberecht Holger Schröder in die Lektüre zur Ausschreibungspflicht für Wasserkonzessionen ein.

 

 

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